Stadt schreibt Personen mit Zweitwohnsitz an
Haltern. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung wird die Stadt Haltern am See all diejenigen Frauen und Männer anschreiben, die in der Stadt einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Denn sie sind grundsätzlich verpflichtet, eine Zweitwohnungsteuererklärung abzugeben und Zweitwohnungssteuer zu zahlen. Das ist in Haltern am See keine Neuigkeit, denn diese Steuer wird seit 1999 erhoben.
Auffällig ist die Zunahme der Zahlen von jungen Erwachsenen, die hier eine Nebenwohnung gemeldet haben. Hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Studenten oder Auszubildende handelt, die weiterhin ihre „Kinderzimmer“ als Nebenwohnung nutzen. Im Regelfall hatten die Studierenden bislang ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern und einen Nebenwohnsitz am Studienort angemeldet. Durch die Änderung der Rechtsprechung und die Einführung der Zweitwohnungsteuer auch in anderen Kommunen haben immer mehr Studierenden ihren Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz am Studienort umgemeldet. Beim diesem Statuswechsel wurde dann automatisch in Haltern am See aus dem Hauptwohnsitz ein Nebenwohnsitz. Da für jeden Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungsteuer festzusetzen ist, greift auch hier bei den Studenten (oder Auszubildenden) die Zweitwohnungsteuer. Und das zum Beispiel nach folgendem Muster: Das Kind hat hier sein 15 qm großes Kinderzimmer, hinzu gerechnet werden ein paar Quadratmeter für Bad, Küche und WC, so dass die Gesamtfläche bei 20 qm liegt. Bei einem Miettarif von fünf Euro/qm sind das 100 Euro Miete, davon zehn Prozent macht zehn Euro Zweitwohnungsteuer pro Monat.
Eine weitere Zunahme von Nebenwohnsitzen hat sich daraus ergeben, dass die Stadt Münster seit dem 1. Mai 2011 auch die Zweitwohnungsteuer erhebt. Was für Münster bis heute den Effekt brachte, dass 8000 Studenten den Erstwohnsitz nach Münster verlegt haben und Münster dadurch erheblich mehr an Schlüsselzuweisungen vom Land bekommt – zulasten der Städte, in denen die Studenten bisher ihren Erstwohnsitz hatten. Wenn diese Studenten nun in Haltern am See den Zweitwohnsitz haben, müssen sie damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Wenn die Kinder jedoch lediglich gelegentlich übernachten (ohne dass für sie ein spezielles Zimmer vorgehalten wird) besteht keine Zweitwohnungssteuerpflicht; diese gelegentliche Nutzung stellt jedoch keine Nebenwohnung im Sinne des Melderechtes dar. Dann sollte der Nebenwohnsitz abgemeldet werden. Ohne es sicher einschätzen zu können, rechnet die Verwaltung damit, dass es in Haltern am See etwa 200 bis 250 Studierende in solcher Situation gibt, die in ihrer Unistadt ihren Erstwohnsitz haben.Ein anderes Thema ist es, wenn Senioren, die außerhalb Halterns in einem Pflegeheim sind, ihren Zweitwohnsitz bei ihren Angehörigen in Haltern am See beibehalten. In diesen Fällen wird in der Steuerverwaltung differenziert: Wenn für die Großmutter eine komplette Wohnung freigehalten wird, muss eine Zweitwohnungssteuer festgesetzt werden. Es wird jeder Einzelfall geprüft, möglicherweise kann auch auf die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer verzichtet werden kann. Die Stadtverwaltung wird in nächster Zeit alle etwa 1100 Personen, die hier einen Zweitwohnsitz gemeldet haben, anschreiben, damit diese konkrete Angaben über ihre Situation machen. Für Rückfragen steht Gerda Schüpner, Telefon 02364 933-147, zur Verfügung.
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