Zurückstellung von Baugesuchen WEA, TinyHouse-Siedlungen und Akteneinsicht bezüglich des Baus einer Maßregelvollzugsklinik
SPD stellt Anträge an die Stadt

Drei aktuelle Anträge hat die Halterner SPD an die Stadt gestellt. Darin geht es um TinyHouse-Siedlungen, die Maßregelvollzugsklinik sowie um die Zurückstellung von Baugesuchen von Windkraftanlagen.

Die SPD-Fraktion fordert die Stadt Haltern am See auf, bezüglich der Zulässigkeit der Vorhaben zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V150-5.6 mit 166 Metern Höhe und einem Rotordurchmesser von 150 Metern im Außenbereich der Gemarkung Haltern-Kirchspiel Flur 74, Flurstück 143 und 104 eine Zurückstellung des Antrages beim Kreis Recklinghausen zu erwirken. Die besonderen Umstände erforderten, die maximale Aussetzung von einem Jahr bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen. 

Die SPD bittet um eine Beschlussfassung des Rates am 12. März 2020. Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 einstimmig den Beschluss zur Einrichtung von Windvorrangzonen gefasst. Von der Windvorrangzonenplanung unberührt bleiben bereits genehmigte WEA, die zu jenem Zeitpunkt einen rechtsgültigen Vorbescheid vorweisen konnten. Bei den nunmehr beantragten Anlagen ändern sich im Vergleich zum Vorbescheid sowohl Betreiber als auch Typ, Höhe und Standort. Abgesichert sind durch einen Vorbescheid vier „kleinere“ Anlagen.

Die nunmehr beantragten und durch öffentliche Auslage vorgestellten WEA entsprächen nicht den Vorgaben der Vorbescheide und seien daher durch diese nicht rechtlich abgesichert. Durch eine mögliche Errichtung der WEA sei zu befürchten, dass die städtische Durchführung der Planung der Einrichtung von Windvorrangzonen unmöglich bzw. wesentlich erschwert würde. 

Maßregelvollzugsklinik in Haltern am See

Die SPD-Fraktion stellt außerdem einen Antrag auf Akteneinsicht aller städtischen Akten bezüglich des (voraussichtlichen) Baus einer Maßregelvollzugsklinik in Haltern am See. Durch die Berichterstattung der lokalen Presse über die Entscheidungsfindung der Landesregierung bezüglich der Auswahl der verfügbaren Grundstücke für den voraussichtlichen Bau einer Maßregelvollzugsklinik seien zur Klärung erforderliche Fragen entstanden.

TinyHouse-Siedlungen

In einem weiteren Antrag geht es der SPD Fraktion um die Prüfung, auf welchen Flächen im Stadtgebiet TinyHouse-Siedlungen und -Bebauungen entstehen könnten. Die SPD bittet um diesbezügliche Untersuchungen von städtischen Flächen, eventuell auch von Freiflächen, Baulücken und Brachflächen, die für den konventionellen Wohnungsbau nicht in Betracht kommen; sowie um die Benennung von Kriterien für das Aufstellen auf privaten Grundstücken, insbesondere der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen.

Bei TinyHouse-Siedlungen handelt es sich um urbane Gebiete mit einer bunten Mischung aus Studenten, Akademikern, Paaren, Familien und Einzelpersonen aus allen Bevölkerungsschichten, die sich u. a. Gedanken um ihren ökologischen Fußabdruck machen und machen und bereit sind, Bedürfnisse dauerhaft zurück zu schrauben. Statt der üblichen, meist hochpreisigen Neubauwohnungen könnten so auch in Haltern günstige Eigenheimprojekte entstehen. Angesichts des Wohnraum- und Flächenmangels sowie immer weiter steigender Mieten und Immobilienpreise sind die Minibehausungen begehrt. Auch in vielen NRW-Städten gibt es mittlerweile zahlreiche TinyHouse-Initiativen und Vereine.

Es besteht ein deutlicher Unterschied zu Mobilhäusern und Ferienunterkünften auf Campingplätzen. Wer ein TinyHouse als Dauerwohnsitz nutzen möchte, benötigt Baugrund und eine Baugenehmigung und muss laut deutschem Städte- und Gemeindebund Statik und Brandschutzordnungen einhalten. Neben der Ver- und Entsorgung von Wasser/Abwasser, Gas, Strom und Internet müssen die Grundstücke an das Wege- und Straßennetz angeschlossen sein. Die einzelnen Flächen können mit 50 bis 200 m² recht klein gehalten werden.

Autor:

Antje Clara Bücker aus Haltern

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