Neue Gesetze für Sexarbeit

Seit fünf Monaten gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz, das sich an Prostituierte und Bordellbetreiber richtet. | Foto: Pixabay
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Prostituiertenschutzgesetz: Übergangsfristen enden

Kreis. Seit fünf Monaten gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz, das sich an Prostituierte und Bordellbetreiber richtet. „Zum Jahresende laufen die gesetzlichen Übergangsfristen aus“, erinnert jetzt der Kreis Recklinghausen.

Bis zum 31. Dezember 2017 haben alle Personen, die der Sexarbeit im Kreisgebiet nachgehen noch Zeit, die erforderliche gesundheitliche Beratung beim Kreisgesundheitsamt in Marl in Anspruch zu nehmen und sich im Anschluss die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldebescheinigung durch den Fachdienst Ordnung ausstellen zu lassen. Beides, Gesundheitsberatung und Anmeldebescheinigung, sind kostenlos. Auch die Betreiber von Bordellen, FKK-Clubs und „gewerbliche Zimmervermietungen“ im Kreisgebiet sind angehalten, bis zum Jahresende den vollständigen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Fortführung des Gewerbes beim Kreis Recklinghausen zu stellen. Dazu hat der Kreis Recklinghausen auf seiner Internetseite entsprechende Informationen und Formulare bereitgestellt. Sobald die Antragsunterlagen vollständig beim Kreis vorliegen, gilt das Gewerbe im neuen Jahr bis zur Entscheidung über den Antrag als weiterhin erlaubt. Beschäftigen dürfen sie nur Prostituierte, die über eine Anmeldebescheinigung verfügen. Wichtiger Hinweis: Durch die Betriebsferien der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr besteht am Freitag, 22. Dezember 2017, letztmalig die Möglichkeit zur persönlichen Beratung. Kontakt: Gesundheitsberatung: Bezirksstelle Marl, Lehmbecker Pfad 35, Tel. 02365 / 935-7575). Ordnungsamt: Kreishaus Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, Tel. 02361 / 53-5041 und 53-5042. Es wird um telefonische Terminabsprache gebeten.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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