Nach Kündigung: Dauercamper wollen sich wehren
Die ersten Kündigungen an die Dauercamper im Bereich Mühlbachtal sind raus. 19 Dauernutzer des Campingplatzes Im Mühlbachtal 16 sollen bis zum 31. Dezember ihre Standplätze räumen. Das teilte der Grundstücksbesitzer ihnen per Anwaltsschreiben mit.
Wie berichtet, verfolgt die Stadt Haltern das Planungsziel, ihre Eigenschaften als Freizeit-, Naherholungs- und Tourismusort auszubauen. Sie hat die bestehenden Camping- und Wochenendplätze überprüft und festgestellt, dass manche illegal sind, weder Baugenehmigungen noch Duldungsbescheide vorliegen. Zum anderen liegt ein Teil der Plätze im Überschwemmungsgebiet des Mühlenbaches. Die Bezirksregierung in Münster hatte die von 1905 stammenden Überschwemmungsgebietsgrenzen (ÜSG) im Mai 2011 neu festgelegt. „Darum müssen wir dort Maßnahmen ergreifen“, sagt Stadtsprecher Georg Bockey. Für Plätze, die innerhalb der Überschwemmungsgebietsgrenzen lägen, gebe es „besonderen Druck seitens der Bezirksregierung“. Eine planungsrechtliche Sicherung der Campingplätze sei nicht möglich.
Das wollen die gekündigten Camper so nicht hinnehmen und protestieren. „Wir haben bis zum 31. Dezember bezahlt und müssen den Platz am gleichen Tag komplett geräumt haben“, empört sich ein Dauercamper. Das Problem: Sie zahlen zwar seit Jahrzehnten Zweitwohnsitzsteuer an die Stadt und Standgebühr an den Besitzer, trotzdem ist der Platz illegal. Und: „Wir haben nicht mal einen Vertrag mit dem Platzbesitzer, da dieser das immer abgelehnt hat“, so einer der Camper.
Der Platzbesitzer will jetzt das Grundstück lukrativ als Bauland verkaufen. Auf Immoscout wird das 4000 qm große Gelände bereits für 699.000 Euro angeboten. Für die Stadt sei das „eine privatrechtliche Angelegenheit“, so der Stadtsprecher. Die Bauverwaltung hat bereits in Aussicht gestellt, dass die Fläche, die nicht im Überschwemmungsgebiet liegt, mit Wohnungen bebaut werden könne. (ist)
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