Ministerin gestattet 16 Eingangsklassen an Grundschulen
NRW-Schulministerin Löhrmann hat entschieden, dass im kommenden Schuljahr 16 Eingangsklassen in Haltern am See gebildet werden können. Wie berichtet, war diese Entscheidung notwendig, weil das achte Schulrechtsänderungsgesetz, das seit Anfang November gültig ist, nur 15 Klassen zugelassen hätte.
Denn die neue Version sagt aus, dass die Zahl der Erstklässler aus dem gesamten Stadtgebiet durch 23 geteilt werden muss, um so die maximale Zahl der Klassen zu bestimmen. Das hätte nur 15 bedeutet.
Mit der Konsequenz, dass dann die sechs Ahsener Kinder, die ab 2013 in die erste Klasse nach Flaesheim gehen wollen, nicht hätten aufgenommen werden können. Und wenn sie doch aufgenommen worden wären, hätten Lippramsdorfer Kinder nach Haltern geschickt werden müssen. Ein Punkt, der für die Halterner Politik und Verwaltung nicht akzeptabel gewesen wäre.
Nun aber erklärt die Bezirksregierung Münster in einem Brief an die Städte Haltern am See und Datteln, dass für die Bildung der künftigen ersten Klassen das alte Schulrecht angewandt werden kann. Und daraus ergibt sich, dass (mit den Ahsener Kindern) in Flaesheim und Lippramsdorf jeweils zwei erste Klassen gebildet werden dürfen. Denn das alte Schulrecht besagt, dass jede zu bildende Klasse mehr als 15 Kinder haben muss. Diese Vorgabe wird bei 16 Klassen in Haltern am See erfüllt. Halterns Bürgermeister Bodo Klimpel bewertet diese Lösung als überaus sinnvoll. Er ist sich mit seinem Dattelner Amtskollegen Wolfgang Werner einig, dass diese Entscheidung für beide Städte positiv ist: „Wir stärken den Schulstandort Flaesheim, Datteln hat die Möglichkeit, die Ahsener Grundschule zu schließen. Für mich ist dies ein gelungenes Beispiel für die stets geforderte interkommunale Zusammenarbeit.“
Bürgermeister Bodo Klimpel und Bürgermeister Wolfgang Werner danken dem Landtagsabgeordneten Josef Hovenjürgen für seine Unterstützung.
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