Landesregierung setzt Sparkommissar in Haltern ein
Haltern. Die Landesregierung setzt einen Sparkommissar in Haltern am See ein. Auch wenn es dem Verständnis der Landesregierung von kommunaler Selbstverwaltung widerspricht, einen Sparkommissar einzusetzen. Die Landesregierung ist jedoch an das gültige Gesetz der Vorgängerregierung gebunden, zumal sich 59 Städte und Gemeinden an die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes halten.
Aus diesem Grund war es unumgänglich, einen Sparkommissar in der Stadt Haltern einzusetzen.„Wir bedauern es außerordentlich, dass keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. In den vergangenen Jahren wurden sowohl Feh-ler auf Seiten der Stadt als auch von der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde gemacht, die der Landesregierung zuzurechnen sind. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung wollten wir nicht, dass die Stadt Hal-tern allein die Konsequenzen des Berechnungsfehlers trägt. Wir haben der Stadt Haltern angeboten, den laufenden Haushalt 2017, inklusive der Zahlung der Stärkungspaktmittel für 2017, zu genehmigen. Dadurch hätte die Stadt bis zum Jahresende 2017 die freie Verfügungsgewalt über ihren Haushalt gehabt. Verbunden war dies mit der Bitte, für den noch in Aufstellung befindlichen Haushalt 2018 ff., den Berechnungsfehler gemäß dem gültigen Gesetz zu korrigieren. Wir wollten einen Neustart in den Beziehungen zwischen Stadt und Land“, erklärt Kommunalministerin Ina Scharrenbach.
Hintergrund:
- Haltern am See nimmt seit 2012 auf eigenen Antrag am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und erhält erhebliche Hilfsmittel.
- Insgesamt hat die Stadt seit 2012 rund 14,7 Millionen Euro als Hilfe von Seiten des Landes erhalten. Zuletzt 4,1 Millionen Euro pro Jahr.
- Die jährliche Hilfe wird nach dem Jahr 2018 degressiv abgesenkt. Da die Stadt Haltern den gesetzlichen Begriff über die vergangenen Jahre degressiv anders ausgelegt hat und die Bezirksregierung dies genehmigt hat, ist die Problematik im Zuge der Haushaltsaufstellung 2017 aufgefallen. Ab dann muss Haltern am See die Hilfe in drei Schritten durch eigene Mittel ersetzen, bis 2021 aus eigener Kraft und eigenen Finanzmitteln der Haushaltsausgleich geschafft ist.
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