Kompromiss zur Düngeverordnung geht Gelsenwasser nicht weit genug

Dr. Dirk Waider, Vorstand GELSENWASSER AG.

Nach monatelangen Auseinandersetzungen innerhalb der Bundesregierung hat die EU-Kommission nun Klage gegen Deutschland wegen Versäumnissen beim Grundwasserschutz vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Hintergrund ist, dass Deutschland die sogenannte „Nitratrichtlinie“ trotz mehrfacher Aufforderung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat.

Die derzeitigen Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms reichten hierfür nicht aus, so die Begründung der Kommission. „Wir brauchen in Deutschland endlich ein Düngerecht, mit dem die Behörden transparent nachvollziehen können, wer wie viel Stickstoff auf die Felder aufbringt. Es braucht daneben nicht nur klare Vorgaben für die Landwirtschaft, sondern vor allem auch Möglichkeiten für die Behörden, Sanktionen auszusprechen und durchzusetzen, wenn Regeln verletzt wurden“, so Dr. Dirk Waider, Vorstand der Gelsenwasser AG. Das Problem der Überdüngung von Feldern mit Stickstoff macht sich auch bei Gelsenwasser bemerkbar. Bei den Vorfeldmessstellen einiger Wasserwerke sind deutlich erhöhte Nitratwerte messbar und auch in einigen Brunnen im Versorgungsgebiet ist die Tendenz eindeutig steigend. Den zuletzt bekannt gewordenen Kompromiss der Regierungsfraktionen zur entsprechenden Düngeverordnung bewertet Waider als durchwachsen. „Sie ist besser als das geltende Recht. Dies gilt für die Einbeziehung von Biogasgärresten in die Stickstoffbilanz und Senkung der zulässigen Stickstoffüberschüsse. Aus Sicht eines Wasserversorgers vor Ort ist die „betriebliche Stoffstrombilanz“ aber zu wenig. Um eine echte transparente Darstellung zu bekommen, was auf den Hof kommt und was wieder herausgeht, bräuchte es eine echte „Hoftorbilanz“, wie sie seit Langem auch von uns gefordert wird.“

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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