Klimpel kritisiert: Kommunen tragen Hauptlast bei Flüchtlingsversorgung
Haltern. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen kritisiert Bürgermeister Bodo Klimpel die kürzlich von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verabschiedete Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Zunächst betont Klimpel ausdrücklich, dass es für ihn selbstverständlich sei, dass die Stadt Haltern am See zu ihrer Aufgabe stehe, Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen.
Allerdings ist es für ihn selbstverständlich, dass die seit Monaten steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen dazu führen müsste, dass das Land den Städten mehr Mittel zur Verfügung stellen muss. Denn die notwendige und gewollte Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge führe zu einem enormen Kostenanstieg.
In Haltern am See werden pro Monat rund 90.000 Euro für derzeit 176 Personen ausgegeben. Darin enthalten sind die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der laufenden Kosten für die Unterkunft sowie die ambulanten und stationären Behandlungskosten. Nicht enthalten sind die Investitionen für den Bau von Unterkünften.
Für Klimpel steht fest, dass mit der jetzt beschlossenen Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes das Land seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht werde. „Es bleibt bei der einseitigen hohen finanziellen Belastung der Kommunen. Das ist nicht nachvollziehbar, denn immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber sollen und müssen untergebracht und versorgt werden. Die Flüchtlingspauschale des Landes bleibt auf dem gleichen niedrigen Niveau, wie zu ihrer Einführung im Jahr 2004. Auch die Berechnung der Landeszuweisung beruht weiterhin auf den deutlich niedrigeren Flüchtlingszahlen des Vorjahres und wird nicht – wie zwingend notwendig – den realen Erfordernissen angepasst.“
Einseitigen hohe finanzielle Belastung der Kommunen
Der Bürgermeister geht davon aus, dass die Pauschale des Landes teilweise nur 20 bis 30 Prozent der tatsächlich anfallenden Ausgaben deckt. Weitere Kosten ergeben sich aus der mitunter kostspieligen medizinischen Hilfe, die für die teilweise traumatisierten oder verletzten Menschen nötig ist. Einem im Landtag gestellten Änderungsantrag, wonach die Kommunen ähnlich wie in Hessen alle Flüchtlings-Krankheitskosten über 10.000 Euro erstattet bekommen, folgte die NRW-Regierungskoalition nicht. Menschen, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt wurde, die aber weiterhin in der Kommune bleiben und Leistungen bekommen, werden vom Land außerdem auch weiterhin nicht mitgezählt-. Dafür erhält die Stadt deshalb keine Pauschale.
Deshalb fordert Klimpel: „Wir brauchen eine Erstattung der Kosten anhand der aktuellen Flüchtlingszahlen. Außerdem dürfen die Kosten für den wachsenden Kreis geduldeter Flüchtlinge nicht länger alleine den Kommunen aufgebürdet bleiben. Die Kommunen brauchen außerdem Hilfen, um die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber zu sichern und neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Aufgaben und mit ihnen einhergehende Probleme sind zu groß, als dass Städte, Kreise und Gemeinden sie allein bewältigen können.“
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