Corona-Regelungen – das gilt jetzt in Haltern am See
Kita-Notbremse und Distanzunterricht

Haltern. Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz ist am heutigen Tag, 23.04.2021, in Kraft getreten. Dieses Infektionsschutzgesetz enthält in § 28 b Abs. 3 besondere Lockdown-Regelungen für den Bildungs- und Kitabereich.

Die Gültigkeit der allgemeinen Ausgangssperre und weiterer Maßnahmen wird einheitlich durch das Land NRW festgestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW wird umgehend eine Allgemeinverfügung erlassen und auch öffentlich kommunizieren. Danach ist klar, welche Regelung ab welchem Zeitpunkt in Haltern am See gilt.

Im Kitabereich

Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens kommt ab Montag, 26.04.2021, die Kita-Notbremse in Haltern am See zum Tragen. Das bedeutet, dass ab diesem Tag ein „Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung“ gilt. Um die Betreuung zu Hause zu erleichtern, werden die sogenannten Kinderkrankentage erhöht, von 20 auf 30 pro Elternteil bzw. von 40 auf 60 Tage für Alleinerziehende. Die Kinderkrankentage können während der Pandemie auch für die Betreuung gesunder Kinder genutzt werden.
Kinder sollten wirklich nur dann in die Kindertagesbetreuung gegeben werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Ist letzteres der Fall, können Eltern über eine Eigenerklärung ihren Betreuungsbedarf anmelden. Daneben gibt es weitere Anspruchsberechtigte: Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist, sowie Kinder aus belasteten Lebenslagen, die aktiv von den Kitas angesprochen werden (Bezug auf § 90 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII, d.h. Familien mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII, AsylbLG, Kinderzuschlag, Wohngeld), besondere Härtefälle in Absprache mit dem Jugendamt und Kinder mit Behinderungen, bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung dürfen ebenfalls ohne weitere Voraussetzungen betreut werden.

An den Schulen

Die Durchführung von Präsenzunterricht ist inzidenzunabhängig nur noch bei Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten möglich. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zudem zweimal wöchentlich testen lassen. Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, ist Präsenzunterricht nur noch in Form von Wechselunterricht möglich. Ab einer Inzidenz von 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt. Dies gilt für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt. Das heißt, Haltern am See bleibt ab dem 26.04.2021 im Distanzunterricht. (Quelle: Stadt Haltern)

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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