Update aus dem Stadtentwicklungsausschuss
Keine Klage gegen die Windräder in Hullern
Haltern. Im Ausschuss für Stadtentwicklung fiel jetzt der Beschluss, die Klagen gegen die Windräder in Hullern einzustellen. Im Ortsteil Lippramsdorf entschied sich die Politik dafür, einen Geländestreifen am Siedlungsrand mithilfe eines Bebauungsplanes als Wohnbaufläche zu entwickeln, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Um die Errichtung von zwei Windkraftanlagen östlich von Hullern zu verhindern, hatte die Stadt Haltern am See mehrere Klagen gegen den Kreis Recklinghausen auf den Weg gebracht. Der Kreis hatte die Windkraftanlagen Anfang 2020 unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens genehmigt. Durch Zwischenbeschlüsse aus den Eilverfahren und deren ausführliche Begründung vom Oberverwaltungsgericht NRW ist inzwischen klar ersichtlich, dass die Erfolgsaussichten der Klagen für die Stadt negativ zu beurteilen sind. Deshalb empfahl die Verwaltung, die Klagen vorzeitig zurückzunehmen, um so Verfahrenskosten in Höhe von etwa 12.200 Euro zu sparen. Die Politik stimmte einstimmig für diese Lösung.
Bebauungsplan für "Stigthaube-Lippramsdorf"
Im Ortsteil Lippramsdorf soll am westlichen Siedlungsrand entlang der Birkenallee und in Teilen der Sankt Florian Straße ein circa 30 Meter breiter Geländestreifen im Umfang von 1,4 Hektar, bei der es sich aktuell um landwirtschaftliche Nutzfläche handelt, als Wohnbaufläche entwickelt werden. Bisher sind die beiden Straßen nur einseitig erschlossen und bebaut. Durch die neue Wohnfläche kann die bestehende technische und auch soziale Infrastruktur um Ortsteil besser genutzt und ausgelastet werden. Geplant sind für das Gelände etwa 15 Einzelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen in offener und aufgelockerter Bauweise.
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