Experten äußern sich im Stadtentwicklungsausschuss
Kaum Chancen für neue Windvorrangzonen in Haltern

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat bereits 2015 auf den Normenkontrollantrag dreier Personen-, bzw. Personengesellschaften den „sachlichen Teilflächennutzungsplan der Stadt Haltern am See zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ für unwirksam erklärt.
  • Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat bereits 2015 auf den Normenkontrollantrag dreier Personen-, bzw. Personengesellschaften den „sachlichen Teilflächennutzungsplan der Stadt Haltern am See zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ für unwirksam erklärt.
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Haltern. Die ursprünglich angestrebte Planung von neuen Windkonzentrationszonen für das gesamte Halterner Stadtgebiet erscheint nach den Worten von Rechtsanwalt Dr. Paul Lodde und Landschaftsarchitekt Andreas Freese in weiter Ferne. Das machten die beiden Experten am Donnerstag in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sehr deutlich.

Letztlich geht es um die Frage, ob Haltern am See genügend substanziellen Raum besitzt, um die Flächen für den Bau von Windkraftanlagen bereitstellen zu können. Hier erklärte Freese, dass dies aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht möglich sein wird. Dr. Lodde ging noch einen Schritt weiter: „Die bestehenden hohen Hürden machen es fast unmöglich, rechtlich saubere Flächen zu erstellen. In den letzten Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster elf Urteile diesbezüglich gefällt – alle sind gegen die Gemeinden ausgefallen.“
Aus seiner Sicht müsste der Gesetzgeber Klarheit schaffen, denn derzeit sei das Ausweisen neuer Windvorrangzonen nahezu unlösbar. Denn Haltern am See müsste aufgrund seiner großen Fläche rund 500 Hektar ausweisen. Das sei wiederum aufgrund der Abstände zur Wohnbebauung und weiterer Vorgaben aussichtslos. Dann gäbe es theoretisch noch die Chance, in den Wald auszuweichen. „Dafür müssten Sie jeden Hektar sehr genau überprüfen.“ Dem Vorwurf, Haltern am See habe die letzten vier Jahre verschlafen, widersprach Dr. Lodde deutlich: „Sie hatten nie das richtige Zeitfenster, solche Zonen ausweisen zu können.“
Baudezernent Siegfried Schweigmann ergänzte, dass sich aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheiten kein Planungsbüro finden lasse, dass diese Aufgabe annehme. „Die geben ihren guten Namen nicht dafür her, am Ende zu scheitern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mutmaßlich kein Potenzial haben, um Konzentrationszonen ausweisen zu können.“ Letztlich stehe die Politik vor der Entscheidung, möglicherweise bis zu 500.000 Euro für solch eine Planung auszugeben, die dann scheitern werde.
Könnten, wenn es keine Windvorrangzonen gibt, an vielen Stellen in Haltern am See trotzdem neue Windkraftanlagen entstehen? Antwort von Andreas Freese; „Der 1000-Meter-Abstand und ebenso die strengen weiteren Regeln beziehen sich auf jede neue Anlage. Das bedeutet, dass zwei Drittel der Halterner Fläche dafür von vorne herein wegfallen.“

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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