willfährige Abgeordnete
Imperatives- oder Freies Mandat ? Fluch oder Segen für die Regierung?

Mit dem aufsehenerregenden Rücktritt von allen politischen Ämtern, der Niederlegung seines Bundestagsmandats macht Herr Gauweiler öffentlich, was im Parlament schon lange praktiziert wird, der Fraktionszwang.
Wie selbsverständlich er in unserem parlamentarischen System praktiziert und im politischen Alttag gehändelt wird, zeigt u. a. die Abstimmung zum Gesetz über die „Ehe für alle“.
Die Kanzlerin, so wird in allen Medien mit einer Selbstverständlichkeit berichtet, entbindet die Abgeordneten bei der Abstimmung zu diesem Thema vom „Fraktionszwang“. D. h., sie dürfen, so wie es die Väter des Grundgesetzes festgelegt haben, frei nach ihrem Gewissen entscheiden und wählen.

Fraktions- und Koalitionszwang

....lassen den karrierebewussten Abgeordneten gar keine Möglichkeit mehr, in freier Entscheidung abstimmen zu können.
Der Fraktionszwang ist dabei der Druck, der auf einen Abgeordneten von seiner Partei ausgeübt wird, um ein bestimmtes Wahlverhalten zu erreichen. Laut Grundgesetz verboten, aber er wird zur täglichen Praxis und damit zum imperativen Mandat. Man spricht aber offiziell von sogenannter Fraktionsdisziplin oder Fraktionsloyalität , die mit der Groko um den Koaltionszwang erweitert und als Regierungsgehorsam zu werten sind.

Disziplinierung der Abgeordneten

Stimmt der Abgeordnete der jeweiligen Regierungskoalition nicht im Sinne der Fraktion/Koalition, wird er als illoyal und damit parteischädigend eingeschätzt. Der Aufstieg in die Partei- und damit auch in die Fraktionshierarchie wäre ihm damit verbaut. Er würde bei der Vergabe bestimmter Ämter keine Berücksichtigung finden. Der Druck auf den Abgeordneten wird dabei so aufgebaut, dass ihm zum Beispiel eine guter Listenplatz zur nächsten Wahl verweigert wird oder bis hin zum Fraktionsausschluss.
Diese Art der Disziplinierung verhindert kreatives Handeln der Abgeordneten und fördert den erwarteten Partei- und Regierungsgehorsam. Sie schafft somit willfährige Abgeordnete
Bestimmte Ämter werden deshalb oftmals nicht unbedingt mit den fähigsten sondern mit den linientreuesten Leuten besetzt.

Gefahr für das parlamentarische System

Es gilt deshalb das Abstimmungsverhalten der Kandidaten seines Wahlkreises zu beobachten und mit ihren Wahlkampfaussagen und Bürgersprechstunden–Versprechungen abzugleichen.
Hier ist parteikonformes Verhalten erkennbar, insbesondere bei den Abgeordneten der derzeitigen Regierungskoalition.
All diese Verhaltensweisen lassen das parlamentarische System als ad absurdum erkennen. Die Parlamentarier sind auf dem Weg der Selbstentmündigung.
Ist da so gewollt, haben Finanz-, Vericherungswirtschaft und die Großindustrie schon einen derartigen Einfluss auf die Politik? Befinden sich unsere Mandatsträger etwa schon in deren Klammergriff ? Werden sie mit den praktizierten Fraktions- und Koalitionszwängen zum Stimmvieh mutieren?
Allerdings hat das eine stabile Regierungsarbeit zur Folge. Mehrheiten sind kalkulierbar und damit gesichert.
Die Ausübung eines freien Mandats, nur seinem Gewissen verantwortlich, birgt naturgemäß keine gesicherten Mehrheiten und erschwert somit die Regierungsarbeit.

Abstimmungen

Sie sind häufig von parteitaktischen Vorgaben geprägt und dienen nicht unbedingt der Sache. Das gilt insbesondere, wenn Anträge – egal welcher Art – von nicht genehmen Fraktionen (..den Linken, AfD, BSW..) eingebracht werden, sie werden ständig abgelehnt!

Aber, wollen wir das?

Sicherlich nicht, darum lieber Leser merke auf und überlege, ob und wen du wählst.
Denn:
Solange der „Deutsche Michel“ die Bierflasche in der linken Hand und die Fernbedienung in der rechten Hand hat, ist für ihn die „Bildwelt“ in Ordnung. Da er meint, er könne ja eh nichts ändern, steht er auch gar nicht erst auf, um es zu versuchen .

Autor:

Horst Sellge aus Haltern

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