Halterner stellt Strafanzeige gegen Seehofer

Heftige Kritik am Verhalten des Innenministers Horst Seehofer anlässlich der Seenotrettungsaktion der Lifeline, übte der Halterner Friedrich Halfmann. Die Äußerungen Seehofers seien nicht hinzunehmen. Er hege den Verdacht eines Verstoßes gegen § 323c StGB, Unterlassung bzw. Behinderung von Hilfeleistungen. Der Halterner stellte nun Strafanzeige gegen den CSU-Vorsitzenden.

Das privat betriebene Seenotrettungsschiff der deutschen Hilfsorganisation Mission Lifeline hatte im Juni nach fast einer Woche Blockade auf dem Mittelmeer in einem Hafen von Malta angelegt. Rund 230 Menschen wurden in Senglea vor Valetta an Land gebracht, nachdem acht EU-Staaten sich zur Aufnahme der Flüchtlinge bereit erklärt hatten. Auch in Deutschland hatten mehrere Bundesländer angekündigt, einige der Geflüchteten aufzunehmen.
Retter und Migranten wurden allerdings nicht von allen Willkommen geheißen. Maltas Ministerpräsident Joseph Muscat äußerte: „Dieses Schiff war staatenlos, es wird festgesetzt.“ Er kündigte an, gegen die Besatzung der Lifeline Ermittlungen einzuleiten. Der Kapitän wurde bereits nach der Ankunft in Malta von der Polizei verhört. Ihm wird vorgeworfen, die Anweisungen der italienischen Behörden bei der Rettung der Migranten vor Libyen ignoriert zu haben.

Die Äußerungen von Bundesinnenminister Seehofer in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages, das Schiff sei “zu beschlagnahmen“ und die deutsche Crew strafrechtlich zu verfolgen um die Entstehung eines Präzedenzfalles zu unterbinden, hält Halfmann für deutliche Verstöße gegen das deutsche Strafrecht. In Seehofers Bestreben die Helfer zu kriminalisieren, sähe er den Sachverhalt eines Straftatbestandes bestätigt. Zur Sache stellte er Mitte Juli Strafanzeige gegen den CSU-Politiker bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Eine Rückmeldung zum Vorermittlungsverfahren liegt mittlerweile unter dem Aktenzeichen 11AR521-18 vor, erklärte er am Mittwoch in einem Interview.

Halfmann ist seit vielen Jahren aktives Mitglied im Asylkreis Haltern. Die Möglichkeit Strafanzeige gegen Herrn Seehofer zu stellen, sähe er als Instrument um seinen Protest zu äußern an der Art und Weise wie dieser Politik betreibe.

Nachfolgend die Strafanzeige im Wortlaut:

An die Staatsanwaltschaft Ingolstadt:

Ich fordere Sie hiermit auf, gegen Herrn Dr. Horst Seehofer wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen 323c StGB zu ermitteln.

Der Paragraph 323c StGB lautet:
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe, leistet oder leisten will.

Der deutsche Innenminister, Herr Dr.Horst Seehofer, nannte (laut Presseberichten) in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages als Voraussetzung für deutsche Hilfe für die Geretteten auf dem deutschen Rettungsschiff "Lifeline“: Das Schiff sei „zu beschlagnahmen“ und die deutsche Crew „strafrechtlich zu verfolgen“, FR epaper 27.6.2018. Eine andere Meldung lautete: ´Die deutsche Crew müsse zur Rechenschaft gezogen werden. Das habe er auch Heiko Maas (SPD) gesagt, der sich um die Details kümmern werde´, FAZ epaper 27.06.2018. Frau Petra Pau, Bundestagsvizepräsidentin, war Teilnehmerin der Sitzung des Ausschusses.

Herrn Seehofers Äußerungen zielten auf die Unterbindung jeglicher Hilfeleistung der Crew „Lifeline“ (Seenotrettung). Das schließe ich aus der ergänzenden Begründung des Ministers: „Wir müssen verhindern, dass es zu einem Präzedenzfall wird“, FAZ epaper 27.06.2018.

Das Schiff mit etwa 230 Geretteten und 17 Rettern, deutschen Staatsbürgerinnen und Staats-bürgern an Bord, war im Juni 2018 mehrere Tage lang an der Beendigung einer bis dahin erfolgreichen Seenot-Rettungsaktion gehindert worden.

Die Gewährung / Zulassung einer konkreten Hilfeleistung seitens der Crew von „Lifeline“ nur unter bestimmten Bedingungen und die angestrebte Kriminalisierung der Seenotrettungs-Aktionen im Mittelmeer durch die Crew der "Lifeline" insgesamt erfüllen m.E. den Sachverhalt eines Straftatbestandes.

Autor:

Antje Clara Bücker aus Haltern

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