Fracking-Verbot auch auf Naturschutz- und Bergbaugebiete ausweiten

Landrat Cay Süberkrüb erteilt aktuellen Überlegungen zur Untersuchung von Schiefergasfeldern und einer späteren Förderung eine klare Absage.
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Haltern. Für den Kreis Recklinghausen ist klar: Hier ist kein Raum für die Anwendung von Fracking-Verfahren, auch nicht für Erkundungsbohrungen, mit denen das Vorhandensein von unkonventionellem Erdgas untersucht wird.

„Nach derzeitigem Kenntnisstand haben wir es mit einer Risiko-Technologie zu tun, die eine Gefährdung von Mensch und Umwelt nicht ausschließt“, erteilt Landrat Cay Süberkrüb aktuellen Überlegungen zur Untersuchung von Schiefergasfeldern und einer späteren Förderung eine klare Absage.
Hintergrund: Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten, nachdem zwei Firmen die Aufsuchungserlaubnis für Felder in der Hohen Mark und im Raum Marl beantragt hatten.

Chemikalien-Wasser-Sand-Gemisch

Im Bereich der Halterner Sande und in den zugehörigen Wasserschutzgebieten wird Trinkwasser für mehr als zwei Millionen Menschen gewonnen. „Der Versorgung mit lebensnotwendigem Trinkwasser muss absolute Priorität eingeräumt werden“, stellt Landrat Cay Süberkrüb klar. Und dies müsse auch für die Zukunft gelten. „Wir wissen heute noch viel zu wenig über aktuelle Gefahren und die Spätfolgen dieser Technik, bei der ein Chemikalien-Wasser-Sand-Gemisch unter hohem Druck in den Boden gepresst wird.“

Überdies verweist der Landrat auf den heimischen Steinkohlebergbau, der Untertage schon genügend Wunden gerissen habe. Durch das aufgelockerte Gebirge sei nicht auszuschließen, dass mögliche Verunreinigungen durch Fracking in diesem Bereich in das Grubenwasser von AV gelangen und in die Lippe eingeleitet werden. Eine grundsätzliche Untersagung von Fracking dürfe sich nicht, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, auf Wassergewinnungsgebiete und Heilquellen beschränken. Cay Süberkrüb: „Gleiches muss auch für Naturschutzgebiete, den Bereich der Halterner Sande und Gebiete mit ungünstigen geologisch-hydrologischen Verhältnissen infolge von Bergbauaktivitäten gelten.“

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Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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