Förderprogramm Katzenkastration durch das Land NRW

Im Interesse der Verringerung einer sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.

Die Förderung soll einmalig in 2011 – Förderzeitraum ab Verabschiedung des Haushaltes bis zum 31.12.2011 – erfolgen und einen Festbetrag von 2.000 Euro pro Tierschutzverein nicht überschreiten.

Alle Informationen unter http://www.lanuv.nrw.de/agrar/foerderprogramme/katzen.htm

[Quelle: http://www.lanuv.nrw.de]

Autor:

Christin Franzgrote-Uhländer aus Haltern

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