Förderprogramm Katzenkastration durch das Land NRW
Im Interesse der Verringerung einer sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.
Die Förderung soll einmalig in 2011 – Förderzeitraum ab Verabschiedung des Haushaltes bis zum 31.12.2011 – erfolgen und einen Festbetrag von 2.000 Euro pro Tierschutzverein nicht überschreiten.
Alle Informationen unter http://www.lanuv.nrw.de/agrar/foerderprogramme/katzen.htm
[Quelle: http://www.lanuv.nrw.de]
Autor:Christin Franzgrote-Uhländer aus Haltern |
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