Die Rentenkommission nimmt die Arbeit auf

Herr Schiewerling, als ehemaliges Mitglied des Bundestags, mag im Laufe seiner Zugehörigkeit zum politischen Establishment seine Verdienste erworben haben. Die seien ihm auch unbenommen, ein würdiger Abschied war ihm gewünscht. Er hebt sich mit einem mehr als auskömmlichen, ja sogar sehr gut ausgestalteten Ruhegehalt von dem eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers erheblich ab.
Denn, außer seiner umlagefinanzierten Rente hat er mit der 3. Legislaturperiode als Abgeordneter ein Ruhegehalt erworben, von dem ein normaler Arbeitnehmer nur träumen kann. Er ist gut versorgt.
Das von ihm so propagierte Rentensystem würde er nicht nutzen müssen.

Neue Aufgabe für den Ruheständler

Nun wird der Herr Schiewerling im Auftrag der Bundesregierung einer Rentenkommission vorstehen, die „Rentenlösungen“ in Form eines verlässlichen Generationenvertrags finden soll.

Hier wird für den Betrachtern der Scene schon klar, dass Schiewerling das während seiner aktiven Arbeit als sozialpolitischer Specher seiner Partei (CDU) so hoch gepriesene und schon als alternativloses geltendes „Drei Säulen Modell“ zu etablieren versuchen wird.
Das „Drei Säulen Modell“ bestehend aus der gesetzlichen Umlage, der privaten Vorsorge und der Betriebsrente. Dazu sein Statement in der im Münsterland einzigen Tageszeitung, den Westf. Nachrichten
( Zitat: „Der Geist des Generationenvertrag sei der wichtige Kern. Sie habe sich bewährt, ein klassisches Versicherungs- und nicht etwa Versorgungssystem.“)
Damit hat er schon dazumal eine wirkliche Rentenreform gar nicht in Betracht gezogen. Eine Abkehr von seiner Einschätzung ist kaum zu erwarten.

Die zu positive Bewertung der Altersversorgung

Ihm müsste doch aufgefallen sein, dass die Rürup- und Riesterverträge rückläufig sind. Die betroffenen Versicherungsnehmer haben zwischenzeitlich die Nachteile der kapitalgedeckten Vorsorge erkannt. Abschlussgebühren und Verwaltungskosten der Versicherungen und die Nachforderungen an Steuern und Sozialabgaben bei der Auszahlung lassen den wahren Wert der Versicherungsart erkennen. Sie waren und sind noch immer ein Flop
.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Entlastung für den Arbeitgeber

Das gilt insbesondere für die „Pokerrente“, die mit dem Beriebsrentenstärkungsgesetz dem Arbeitnehmer geboten wird. Hier profitieren nur Arbeitgeber, die zur Betriebsrente bislang nichts beitragen.* Im Gegenteil, ihr Anteil zur gesetzlichen Versicherung verringert sich um den Betrag, den der Versicherte vom Gehalt ansparen will. Damit – und das ist das perfide an dem System – verringert der Arbeitnehmer gleichzeitig seinen späteren Rentenanspruch. Er zahlt um den angesparten Betrag weniger in die gesetzliche Rentenversicherung.
All diese Erkenntnisse führen nicht - Zitat Schiewerling: „zu fragwürdigen Rechenmodellen“, sie müssten dem Sozialpolitiker ein schlechtes Gewissen machen. Dass er dies nicht hat, ist ganz sicher seiner in der Fraktion anerzogenen Loyalität gegenüber seiner Partei(-führung) und deren Klientel geschuldet.

Rentensysteme der Nachbarländer

Der interessierten Leser und künftigen Rentenanwärter sollte wissen, dass es Nachbarländer gibt, die bessere Rentensysteme bedienen.
So z. B. können u.a. Österreich und die Schweiz unseren Sozialpolitikern beispielhafte Rentensysteme aufzeigen.
https://www.heise.de/tp/features/Warum-bekommen-Oe...

Was folgern wir?

( Wenn ichn nicht mehr weiter weis, bilde ich einen Arbeitskreis)
Die Einsetzung der Rentenkommission, ein Beratungsgremium „verlässlicher Generationenvertrag“, ist das Ergebnis der Koalitionäre in der laufenden Legeslaturperiode keine wirklichen, sozial ausgewogenen Entscheidungen zum Thema Rente treffen zu müssen.
Eigentlich wäre zu diesem Thema die sich doch erneuern wollende SPD gefragt. Doch mit den alten Seilschaften innerhalb der Partei ist dies so nicht zu bewerkstelligen. Sie sind auf dem Weg der Bedeutungslosigkeit und laufen Gefahr, wie Sozialdemokraten in anderen Ländern, ihren Status als Volkspartei zu verlieren.


*Ergänzender Nachtrag:
*Ab dem 01.01.2019 hat der Arbeitgeber den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungbeiträgen in pauschalierter Form 15% des Umwandlungsbetrages zugunsten des Arbeitnehmers an die durchzuführende Versorgungseinrichtung/Versicherung weiterzuleiten. Das allerdings  gilt nur für Neuverträge, denn erst mit dem Inkrafttreten der 2. Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zum 01.01.2019 besteht die Verpflichtung.

Aber welcher Geringverdiener kann diese Möglichkeit nutzen?

Autor:

Horst Sellge aus Haltern

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