Wertorientiertes Grundsteuer-Modell
Bürgermeister schaut mit Sorgen nach Berlin
Haltern. Auf der einen Seite erkennt er die mühsamen Fortschritte an, die die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern am 1. Februar 2019 in einem Eckpunkte-Papier für ein wertorientiertes Grundsteuer-Modell erarbeitet haben, auf der anderen Seite treibt ihn die Sorge um die konkrete Ausgestaltung dieser Reform und die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in seiner Stadt um: Bürgermeister Bodo Klimpel und Kämmerer Dirk Meussen befürchten, dass es Gewinner und Verlierer in der Neu-Bewertung der Grundsteuer-Diskussion geben wird. Er hat nur die Hoffnung, dass die finanziellen Folgen nicht so gravierend sein werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstücks-Werte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer nun bis zum 31.12.2019 neu regeln. Andernfalls dürfte die Grundsteuer mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro für das ganze Bundesgebiet nach diesem Stichtag nicht mehr auf Basis des bisher geltenden Rechts erhoben werden; für die Stadt Haltern am See geht es um ein Volumen von immerhin fast 11 Millionen Euro (ca. 10 % des Gesamtvolumens). Kommt es bis zum Jahresende zur gesetzlichen Einigung, dürfen die alten Regelungen bis längstens zum 31.12.2024 angewendet werden; es gilt als hochwahrscheinlich, dass die neuen Grundsteuerbeträge erst ab 01.01.2025 gelten.
Nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen hat das Kompromiss-Modell als Bewertungsziel den Wert der Grundstücke samt der aufstehenden Gebäude. Infolgedessen müssten alle 30 Millionen Grundstücke und Gebäude in Deutschland hinsichtlich ihres Bodenrichtwerts, des Alters der Gebäude und der in der Region durchschnittlichen Mietkosten neu bewertet werden. Selbstverständlich wird es danach (in frühestens 6 Jahren!) zu gewissen Belastungsverschiebungen kommen – das derzeitige System ist schließlich vom Bundesverfassungsgericht genau aus dem Grund für verfassungswidrig erklärt worden, dass die eigentlichen wirtschaftlichen Werte nicht mehr realistisch abgebildet werden. Wer allerdings am Ende wieviel Grundsteuer zu zahlen hat, wird sich erst herausstellen, wenn die Werte abschließend neu ermittelt wurden.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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