Initiative gegen Forensik schickt Vorschlag für das Gelände Haltern 1/2 an Politiker und Bürgermeister
Bürgerinitiative legt Konzept „Naturverträgliche Tourismusentwicklung der Haard“ vor

Am 15. April 2017 hatten die Mitglieder der Initiative bei einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, das ehemalige Bergwerksgelände Haltern 1/2 in das RVR Projekt WALDband mit einzubinden. Diese Einbindung des Geländes in das Projekt WALDband hatte beim Bürgermeister, den anwesenden Politikern der Fraktionen und der Bevölkerung große Zustimmung gefunden. In eine naturverträgliche Tourismusentwicklung der Haard mit den Bausteinen Neues Orientierungssystem, Themen-Wanderrouten, Mountainbike-Route und Waldpromenade hat sich die Bürgerinitiative seit dem Jahr 2014 eingebracht.

„In der Haard steckt mehr Potenzial für den Regional-Tourismus, als heute ausgeschöpft wird“, findet Martin Wirtz vom Regionalverband Ruhr (RVR). Das wolle man ändern – „und zwar ohne die Grundlage des Ganzen zu gefährden: die Natur“, so der Freizeitplaner. Wie das gehen soll, steht in dem Konzept „Naturverträgliche Tourismusentwicklung der Haard“. Für dieses Konzept habe Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller der RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 1,2 Mio. Euro übergeben. Nun solle das Gelände aus dem Bergrecht entlassen werden, was Voraussetzung für eine zukünftige Nutzung sei.

Bei der letzten Veranstaltung am 29.10.2018 hatte die Bürgerinitiative dem RVR mit dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro Hoff ein konkretes Konzept für Haltern 1/2 unter dem Motto „Mensch trifft Natur“ vorgeschlagen. Diesen Vorschlag schickten Thomas Kehrel und Volker Klose (Sprecher der Bürgerinitiative „Keine Forensik in der Haard e.V.“) an verschiedene Politiker der Fraktionen, Bürgermeister Bodo Klimpel und den Landtagsabgeordneten Josef Hovenjürgen.

„Für dieses Konzept ist es unserer Meinung nach wichtig, dass bei Zustimmung nun auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Haltern am See muss für dieses Konzept geändert werden.

Aktuell wird der Regionalplan geändert. Die vorgeschlagene Änderung vom RVR hat zur Folge, dass die folgenden ehemaligen Bergbauflächen Auguste Victoria Schacht 9, Schacht an der Haard in Datteln und Schacht Polsum in Marl im Kreis Recklinghausen nun in die Zweckbestimmung „Festlegung von Waldbereich“ geändert werden sollen.

Bei der Festlegung von Waldbereichen handelt es sich um Vorranggebiete. In Vorranggebieten sind mit den festgelegten Zielen nicht vereinbare Vorhaben hingegen ohne weitere Abwägung mit den privaten Belangen des Vorhabenträgers generell unzulässig. Einzig die Fläche Haltern 1/2 soll in die Zweckbestimmung „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ eingestuft werden. Dieses wäre dann nur ein Vorbehaltsgebiet. Die Fläche zählt dann zu den Zielen der Raumordnung und ist bei der Genehmigung raumbedeutsamer Vorhaben in dem betreffenden Gebiet als abwägungserheblich zu berücksichtigen. Diese erheblich abgeschwächte Festlegung für Haltern 1/2 ist unserer Meinung nach für das Ministerium die geeignete Vorlage, um den Bau der forensischen Klinik mit einfachen Mitteln rechtssicher zu gestalten. Diese Einschätzung wird gestützt durch einen Aktenvermerk des MGEPA aus dem Jahr 2013, in dem das Ministerium selbst auf einem möglichen planungsrechtlichen Konflikt im Regionalplan hinweist, da die Fläche Haltern 1/2 dort nach der Rückgabe an den RVR als Wald deklariert ist.

Wir möchten von Ihnen als verantwortliche Politiker der Stadt Haltern am See die Unterstützung für die Umsetzung unseres Vorschlags für Haltern 1/2 einfordern. Dieses muss in Verbindung mit dem RVR, mit den entsprechen Änderungen im Flächennutzungsplan und der Gleichstellung mit den vorgenannten ehemaligen Bergbauflächen im Regionalplan umgesetzt werden,“ so Thomas Kehrel und Volker Klose

Autor:

Antje Clara Bücker aus Haltern

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