Bürgerinitiative gegen Forensik wünscht sich mehr Rückhalt der Politik
Bei ihrem Einsatz gegen die Errichtung einer Forensischen Klinik in der Haard auf dem ehemaligen Gelände AV 1/2 erbitten sich die Mitglieder der Hamm Bossendorfer Bürgerinitiative „Keine Forensik im Naherholungsgebiet Haard e.V.“ mehr Rückendeckung gegenüber der Landesregierung durch die Stadt. Vorschläge zu Alternativstandorten würden vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter nicht eingehend auf ihre Eignung untersucht. Hier sei die Stadt an der Reihe mehr Druck auf die Behörde zu machen.
Insgesamt 122 Grundstücke in NRW, davon 17 im Landgerichtsbezirk Essen, seien seinerzeit als mögliche Standorte für eine Forensische Klinik geprüft worden. Die erste Stufe überstanden nur 15 Flächen, die darauffolgende 2. Allein der Standort der Schachtanlage 1/2 in der Haard ist letztlich übriggeblieben, hatte Falk Schnabel, Gruppenleiter des Maßregelvollzug, im November 2013 in der Aula des Schulzentrums informiert. Die Bürgerinitiative gegen einen Bau der Klinik an dieser Stelle fordert ein entschiedeneres Vorgehen der Stadt gegen die ablehnenden Bescheide des Ministerium MGEPA unter Barbara Steffens. Dazu haben die Initiatoren auch die verschiedenen Halterner Parteien angeschrieben. Das Ministerium habe in einem Antwortschreiben bewusst Unwahrheiten verbreitet und damit eine erneute Standortabfrage für eine Forensik verhindert, so die Sprecher der BI Thomas Kehrel und Volker Klose.
Den Sprechern war bei einem ersten Gespräch im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt worden, der Standort für den Bau einer Maßregelvollzugsanstalt auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haltern 1/2 sei nur noch durch eine Klage abzuwenden oder aber durch Vorschläge von geeigneten Alternativgrundstücken. Die Bürgerinitiative hatte daraufhin alle Hebel in Bewegung gesetzt um solche geeigneten Grundstücke, die dem vorausgesetzten Kriterienkatalog des Landes NRW für eine Forensik entsprachen, ausfindig zu machen. Diese Alternativ-Vorschläge, die in mehreren Schreiben dem Ministerium zugänglich gemacht worden sind, hätten bis zum Antrag einer Bauvoranfrage eingehend geprüft werden müssen.
Dies sei allerdings bis heute nicht geschehen. Klose und Kehrel führen an, dass damals (das Verfahren läuft seit 2012) abgelehnte Grundstücke in der Zwischenzeit einen neuen Status quo erlangt hätten und daher nun neu zu prüfen seien. Nach den bereits erfolgten, abgelehnten Bescheiden zu diversen Standorten sind mittlerweile Jahre vergangen. Ehemalige Ausschlusskriterien seien daher möglicherweise längst nicht mehr relevant. Zudem sind nun zwei weitere Standortvorschläge gemacht worden. Auf wiederholtes Nachfragen teilte das Ministerium bisher allerdings lediglich mit, es würde über die Standorte beraten. In einem der Bürgerinitiative vorliegenden Antwortschreiben versichert das Ministerium, dass ein steter Austausch des Landesbeauftragten des Maßregelvollzugs mit dem Grundstückseigner stattfände. Eine Mitarbeiterin des Ministerium erklärte dazu, nach wie vor seien die benannten Grundstücke nach den vorliegenden Informationen weniger gut geeignet als das des Zechengeländes 1/2. Wesentliche Änderungen würden aber berücksichtigt und rechtzeitig bekannt gegeben.
Diese Auskunft erhielten die Sprecher der BI auch am Montag der vergangenen Woche, als sie erneut beim Ministerium vorsprachen um den derzeitigen Stand der Dinge zu erfragen. In diesen offensichtlich unrichtigen Aussagen sei eine bewusste Unwahrheit zu erkennen, so Klose und Kehrel. Die Sprecher betonen, dass eine solche Grundstücksabfrage bisher definitiv nicht erfolgt sei und die Grundstücke noch immer zur Verfügung stünden. Es drängt sich ihnen die Frage auf, ob es sich hier um eine Hinhaltetaktik handelt oder ob man die Angelegenheit schlichtweg auszusitzen gedenke. Alternativen würden vom Ministerium bewusst nicht zugelassen. Finde eine Prüfung der vorgeschlagenen Grundstücke aber nicht zeitnah statt, so bestehe die Gefahr, dass diese irgendwann für andere Bauvorhaben zur Verfügung stünden und als Alternativstandort für eine Forensik verloren gingen. Die im Regionalplan festgeschriebene Rückbauverpflichtung der Schachtanlage in der Haard sei dergestalt abgeändert worden, dass auf dem zunächst dem Kriterienkatalog nicht entsprechenden Standort aufgrund fehlender Alternativen nun doch ein Forensische Klinik errichtet werden könne. So spiele beispielsweise das ehemalige Ausschlusskriterium der räumlichen Nähe zur Haardklinik nun keine Rolle mehr. Geblieben seien lediglich die Voraussetzungen der Verfügbarkeit und der Größe des Grundstückes.
Die Sprecher der Bürgerinitiative bitten die Halterner Politik eindringlich eine Prüfung der vorgeschlagenen Alternativgrundstücke vom Ministerium zu fordern. “Eine Bürgerinitiative kann stets nur zuarbeiten, ausgeführt werden aber müssen unsere Vorschläge von Seiten der Politiker,“ so Kehrel und Klose.
Zu diesem Thema wird am 29.3.2017 eine Bürgerversammlung im Bürgerhaus Hamm Bossendorf stattfinden.
Autor:Antje Clara Bücker aus Haltern |
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