Oberverwaltungsgerichts hat entschieden
Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Haltern-Hullern möglich
Hullern. Die Firma Windpark Antrup GmbH & Co.KG, Bremen, hatte im November 2019 beim Kreis Recklinghausen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen östlich von Hullern beantragt. Der Versuch der Stadt Haltern am See, den Bau durch eine Aufschiebung vorerst zu verhindern, ist jetzt durch die Ablehnung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) endgültig gescheitert.
Nun könnte die Firma jederzeit mit dem Bau beginnen - wenn auch mit dem Risiko des Rückbaus, falls die eigentliche Klage gegen die Errichtung für die Stadt erfolgreich verläuft.
Zur Vorgeschichte:
Im Sommer 2020 hatte die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen für die Windenergieanlagen versagt und die Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens beantragt. Daraufhin hat der Kreis im Januar 2021 die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gegen die Errichtung der Anlagen ersetzt und den Zurückstellungsantrag abgelehnt. Im März 2021 erteilte der Kreis Recklinghausen dann für die beiden Windenergieanlagen die Genehmigungen. Gegen die vorgenannten Entscheidungen hat die Stadt beim Oberverwaltungsgericht Klage erhoben. Über diese Klagen hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden.
Was nun entschieden wurde
Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt endgültig festgelegt, dass mit dem Bau der beiden Windenergieanlagen jederzeit begonnen werden darf. Das heißt, obwohl noch nicht über die eigentlichen Klagen (gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, der Zurückstellung und die Errichtung) entschieden ist, könnte schon mit dem Bau der Windräder begonnen und diese in der Folge auch betrieben werden. Grundlage dafür ist das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz, das seit Dezember 2020 besteht. Es besagt, dass Klagen gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Eigentlich sollten mit den zusätzlich erhobenen Eilanträgen alle Chancen gewahrt bleiben, um den Bau noch rechtzeitig zu verhindern.
Begründung der Ablehnung
Die, seit heute vorliegenden, Beschlüsse gegen eine Aufschiebungsoption begründet das Oberverwaltungsgericht mit eben dieser neuen Gesetzesänderung. Der Gesetzgeber habe gerade gewollt, dass Investitionen und damit auch der Bau von Windenergieanlagen beschleunigt werden und andererseits keine irreparablen Beeinträchtigungen für die Bauherrin entstehen. Laut Oberverwaltungsgericht müssten die Windenergieanlagen aber bei einer endgültigen Entscheidung über die Klagen auch wieder zurückgebaut werden, wenn die Stadt letztlich beim OVG Recht bekäme.
Ausblick
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass mit einer ersten Entscheidung des OVG durchaus noch ein halbes Jahr oder mehr verstreicht. In dieser Zeit könnte die Firma Windpark Antrup GmbH & Co.KG nun schon mit dem Bau beginnen und die Windräder betreiben. Allerdings würde dieser Schritt vor einer Entscheidung der Hauptklage auch ein entsprechendes finanzielles Risiko für die Firma bedeuten, da ggfs. ein Rückbau notwendig werden könnte. Wie die Firma sich entscheidet, bleibt abzuwarten.
Einschätzung der Stadt
„Wir hätten uns im Hinblick auf eine ergebnisoffene Konzentrationszonenplanung gewünscht, dass keine zwischenzeitlichen Fakten geschaffen werden, auch nicht mit diesen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichtes“, sagt Baudezernent Siegfried Schweigmann.
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