Vermehrte Wildunfälle durch Zeitumstellung möglich
Die verstärkte Aufmerksamkeit der Autofahrer ist gefragt: Am 27. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt und damit von Sommer- auf Winterzeit. Mit der Umstellung erhöht sich das Risiko für Wildunfälle. Denn: Durch die Zeitumstellung verlagert sich der Berufsverkehr in die Dämmerungsstunden. Die Initiative Natürlich Jagd gibt hilfreiche
Hinweise.
Wildtiere kennen weder Sommer- noch Winterzeit. Doch gerade die Dämmerungsstunden sind für sie gefährlich, da sie sich dann auf Nahrungssuche begeben oder in ihre Ruhezonen in dichte Wälder zurückkehren. Besonders gefährlich sind neben Landstraßen auch Straßen durch Feld- und Waldgebiete – auch dann, wenn keine Schilder auf Wildwechsel hinweisen. „Wir empfehlen eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise“, sagt Dr. Rolf Eversheim, Geschäftsführer der Jägerstiftung natur+mensch. „Auf diese Weise können Wildtiere die Gefahr durch herannahende Fahrzeuge besser einschätzen und Fahrer haben die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren“, erläutert er. Wie groß die Gefahr sowohl für Autofahrer als auch für Wildtiere ist, belegen aktuelle Zahlen: Laut ADAC werden jährlich 2500 Verkehrsteilnehmer durch Wildunfälle verletzt. 170.000 Rehe, 17.000 Wildschweine und mehr als 200.000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Selbst Unfälle mit kleineren Wildarten können ernste Folgen haben – einfach, weil das plötzlich auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann.
Selbst Unfälle mit kleineren Wildarten können ernste Folgen haben
Damit verbunden ist das Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Neben einer vorsichtigen Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit sollte zudem immer ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten werden. Taucht Wild am Straßenrand auf, sollte man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und vom Straßenrand zu vertreiben. Scheinwerfer aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht verwirrt die Tiere häufig und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit. „Bei einem Unfall müssen auf jeden Fall die Polizei und der Jagdpächter verständigt werden. Der Tierkadaver darf nicht mitgenommen werden: Das ist Wilderei und somit ein Straftatbestand“, betont Eversheim.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.