Mehr Wasserverbrauch im heißen Sommer
Sparen bei der Gartenbewässerung
Kreis. Die Hitzewelle hat NRW fest im Griff. Pflanzen und Tiere leiden unter Wassermangel, doch vielen Gartenbesitzern graut es jetzt schon vor der nächsten Wasserabrechnung. Hier lesen Sie unseren exklusiven Tipp, wie Sie zumindest bei der Schmutzwasser-Abrechnung Geld sparen können.
In den NRW-Kommunen werden die Schmutzwassergebühren, die ein Grundstückseigentümer zu entrichten hat, nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Dem Frischwassermaßstab liegt die Annahme zugrunde, dass das auf einem Grundstück aus der öffentlichen Frischwasserversorgung bezogene Frischwasser das Grundstück als Schmutzwasser über die Kanalisation wieder verlässt. Es wird also angenommen, dass die Menge des Schmutzwassers in etwa der Menge des zugeführten Frischwassers entspricht. Während der derzeitigen Hitzeperiode ist diese Annahme natürlich nicht richtig. Grundstückseigentümer verwenden große Mengen des bezogenen Frischwassers, um ihre Gärten zu bewässern. In einem solchen Fall fließt also das bezogene Frischwasser nicht als Schmutzwasser in die städtische Kanalisation, sondern es versickert auf dem Grundstück.
In einem solchen Fall hat die NRW-Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass nachweisbar der öffentlichen Abwassereinrichtung nicht zugeleitetes Wasser im Rahmen der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden kann. Allerdings muss der gebührenpflichtige Benutzer mit einer Wasseruhr oder nachprüfbaren Unterlagen, wie beispielsweise einem Grundabgabenbescheid, der Kommune gegenüber nachweisen, welche Wassermenge er nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet hat.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Versorger nach, ob der Einbau einer weiteren Wasseruhr zwingend notwendig ist, oder ob der Nachweis des aktuellen Mehrverbrauchs auch über niedrigere Verbrauchsabrechnungen aus der Vergangenheit erbracht werden kann. Noch mehr Geld sparen Sie, wenn Sie eine Zisterne anlegen oder Regenwasser in Regentonnen sammeln. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unseren Gebühren-Experten Harald Schledorn unter der Telefonnummer 0211/991 75 34 oder via Mail schledorn@steuerzahler-nrw.de
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