Sonderbehörden in NRW führen Krisenübung gegen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest durch
Kreis. Um im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest unter Wildschweinen in NRW bestmöglich vorbereitet und sofort einsatzfähig zu sein, führten der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch Bergische Kreis am gestrigen Donnerstag Krisenübungen zeitgleich an zwei Standorten durch. Unterstützt wurden sie durch Expertinnen und Experten des Umweltministeriums, des Landesumweltamtes und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meiderich. Das Landestierseuchenkontrollzentrum Nordrhein-Westfalen war ebenfalls an der Übung beteiligt.
Ziel der gemeinsamen Krisenübung war das Training eines koordinierten und aufeinander abgestimmten Vorgehens aller Beteiligten, um infizierte Wildschweinkadaver unmittelbar und rechtzeitig aus einem Ausbruchsgebiet zu entfernen.Im Rheinisch Bergischen Kreis wurde das Auffinden fiktiver Wildschweinkadaver (Dummys) durch eine etwa 35 Einsatzkräfte starke Menschenkette in unwegsamem Gelände geübt. Ein Krisenstab tagte im Rahmen der Übung und stimmt die Maßnahmen ab.
Im Kreis Recklinghausen beinhaltete die Übung die Bergung von fiktiven Wildschweinkadavern (Dummys) unter Beachtung von Biosicherheitsauflagen. So wurde der Aufbau einer Hygieneschleuse für Fahrzeuge und die Abriegelung einer Kernzone mittels Zauneinrichtung geprobt. Dazu wurden Kadaverfunde im Wasser und in schwer zugänglichem Gelände simuliert. An der Bergung des Wildschweinkadavers im Wasser (Rhein-Herne-Kanal) war das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg beteiligt.
Da es noch keine erprobten Beispiele für den Umgang mit dem Bergen und Entsorgen von seuchenerkrankten Wildschweinkadavern gibt, haben die Beteiligten vor Ort gemeinsam verschiedene Vorgehensweisen erarbeitet und ausprobiert."Wir haben sehr vieles in der Praxis testen können und lehrreiche Erkenntnisse für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen gewonnen. Ich bin sehr froh, dass sich alle Beteiligten so gut eingebracht haben. Diese Resultate waren nur in enger Zusammenarbeit möglich", sagt Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts des Kreises Recklinghausen, "Die Planung, eine Wildseuchenvorsorge-Gesellschaft einzurichten ist wichtig, damit im Seuchenfall alles aus einer Hand, Gemeinde- und Kreisgrenzen überschreitend geregelt werden kann. Darum begrüßen wir dieses Bestreben."
Vorsorge geht vor
Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung einer Einschleppung der ASP vereinbart.Da der Erreger der Krankheit nicht nur über Wildschweine, sondern auch über Kleidung, Autoreifen, Nahrungsmittel wie z. B. eine einfaches Wurstbrot übertragen werden, appelliert das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium an Reisende, Fernfahrer, Jäger und Tierhalter, sich so zu verhalten, dass eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert wird. So sollte zum Beispiel auf Jagdreisen in die aktuellen Ausbruchsgebiete Osteuropas bis auf weiteres verzichtet werden.
Doch auch im Falle eines Ausbruches müssen unverzüglich effektive Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Durch die Krisenübung sollen im Vorfeld mögliche Schwachstellen der Bekämpfungsstrategien identifiziert und abgestellt werden.
Zur Afrikanischen Schweinepest :
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine durch einen Virus hervorgerufene Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zumeist tödlich verläuft. Für Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich.
Seit 2014 breitet sich die Tierseuche in Ost-Europa unter Wildschweinen aus und ist aktuell nur noch rund 300 Kilometer von der deutschen Ost-Grenze entfernt. Da das Virus in Lebensmitteln, die Fleisch enthalten (Wurstwaren), lange überlebt, besteht die Gefahr, dass das Virus über den Ferntransport z.B. entlang der Autobahnen nach NRW eingetragen wird.
Um Hausschwein-Bestände in Nordrhein-Westfalen zu schützen, bedarf es der Unterbrechung der Übertragungswege. Einer der sehr wahrscheinlichen Übertragungswege besteht aus drei, nacheinander geschalteten Abschnitten:
1. Den Ferntransport des ASP-Virus über mehrere 100 km hinweg aus den osteuropäischen Ausbruchsgebieten nach NRW erfolgt durch Menschen aufgrund von Transport infizierten Materials (z.B. LKW, PKW, Kleidung, Schuhwerk, Lebensmittel wie Wurstwaren).
2. Mit diesem Material können sich dann Wildschweine infizieren (z.B. durch die Aufnahme infizierter Wurstwaren an Autobahn-Rändern oder auf den Parkplätzen an Raststätten). Wildschweine transportieren das ASP-Virus in die entsprechende Region, besonders mobile Tiere wie sog. "Überläufer" spielen dabei eine große Rolle.
3. Vom Kot lebender als auch unmittelbar von verendeten Wildschweinen kann anschließend durch Sekundärverwerter (z.B. Haushund, Fuchs, Ratte, Rabenvögel) oder wieder durch den Menschen selber der Eintrag in Nutztierhaltungen erfolgen und Tierleid sowie hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Der infizierte Nutztierbestand muss dann getötet werden. Für NRW und angrenzende Regionen würden in einem solchen Fall auch internationale Handelseinschränkungen drohen.
Weitere Informationen beim LANUV
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