Katzenfang - Kastration per Gesetz?
Auch heute hat „Pedro“ alles aufgefressen! Die Näpfchen waren blank geputzt. Er scheint sich an die Futterstelle gewöhnt zu haben.
Und noch mehr: Anscheinend hat er schon verstanden, das ich ihn jeden Morgen mit frischem Essen versorge, denn als ich den Platz mit den frisch gefüllten Näpfen verlassen, sehe ich ihn! Er sitzt auf einer Mauer und beobachtet mich. Ich kann sogar ein Foto von ihm machen.
Aber als ich ihn anfassen will, läuft er weg.
Schade - wäre ja auch zu schön gewesen! Er ist sehr scheu. Er ist definitiv wild. Dass er eine ehemalige Hauskatze ist, glaube ich daher nicht. Ich schätze, er ist eines von den unzähligen Tieren, die Jahr für Jahr draußen geboren werden.
Dass ich nun für eine Weile sein Schicksal in die Hand nehmen muss, haben wir beide der ungünstigen Gesetzeslage zu verdanken.
Seit Jahren kämpfe ich für die Einführung einer Katzenschutzverordnung.
Die Stadt Paderborn machte 2008 den Anfang. Hier wurde ein Kastrationsgebot eingeführt.
Dieses besagt, dass Katzenbesitzer die ihren Katzen Freigang gewähren verpflichtet sind, die Tiere vorher kastrieren zu lassen.
Für viele Menschen mag sich dieses Vorgehen befremdlich anhören. Man mag es unverständlich finden, dass über das eigene Tier und dessen Fortpflanzungsfähigkeit per „Gesetz“ entschieden wird.
Wenn sie aber wüssten, wie der Alltag von Tierschützern aussieht -und eben die kümmern sich am Ende um den produzierten Nachwuchs- würden sie es sicher nachvollziehen können.
Dabei geht es natürlich vor allem um die Tiere die durch die unkastrierten Freigänger entstehen und draußen wild geboren werden.
Ein Grossteil dieser Tiere wird bei regelmäßigen Kastrationsaktionen eingefangen und in Obhut genommen. Die erwachsenen Tiere werden nach der Kastration wieder an ihren angestammten Platz gesetzt.
Die Jungtiere aber werden in Tierheimen, Tierschutzvereinen und privaten Pflegestellen aufgenommen, aufgezogen, medizinisch versorgt, entwurmt, entfloh und geimpft. Wenn sie alt genug sind (ab der 12. besser noch der 16. Woche) werden sie in neue Familien vermittelt. Allerdings mit der Auflage, die Tiere bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kastrieren zu lassen.
Denn sonst beginnt der Kreislauf von Neuem und die Arbeit der letzten Wochen und Monate war umsonst…
Allein die Versorgung eines einzigen Wurfes mit durchschnittlich 4 Katzenkindern kostet in der Zeit der Betreuung mehrere hundert Euro. Sind oder werden die Kitten krank, steigen die Kosten.
Kosten die die Tierheime stemmen müssen, es oft aber nicht können.
Kosten die -wenn die Tierheime überfüllt sind- an den privaten Tierschützern hängenbleiben.
Kosten, die nicht von den Menschen getragen werden die eigentlich dafür verantwortlich wären, weil sie ihre Katzen unkastriert in den Freigang gelassen haben.
Ein einziger unkastrierter und liebestoller Kater kann in einem Jahr gut und gerne für 20, 30 oder auch 50 Katzenkinder sorgen. Je nachdem, wie viele paarungswillige Katzen er draußen antrifft.
Paderborn war 2008 Vorreiter mit seiner Verordnung.
Bis heute haben sich nur wenige Städte angeschlossen. Und die Durchsetzung der Verordnung war für die Tierschützer in jeder Stadt ein harter Kampf. Die Verantwortlichen der Städte lassen sich nur schwer von der Notwendigkeit überzeugen.
Wir kämpfen weiter - für eine bundeseinheitliche Katzenschutzverordnung!
Städte, die bereits eine Verordnung eingeführt haben:
Paderborn seit 2008
Delmenhorst seit 2010
Oer-Erkenschwick seit 2010
Salzgitter seit 2010
Bad Dürrenberg seit 2010
Hildesheim seit 2010
Verden seit 2010
Jülich seit 2010
Bergheim seit 2010
Arnsberg seit 2010
Leverkusen seit 2011
Bad Harzburg seit 2011
Bündheim seit 2011
Schlewecke seit 2011
Harlinerode seit 2011
Westerode seit 2011
Göttingerode seit 2011
Bettingerode seit 2011
Eckertal seit 2011
Kall seit 2011
Bremen seit 2011
Siegen seit 2011
Lemgo seit 2011
Autor:Christin Franzgrote-Uhländer aus Haltern |
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