Gelsenwasser: Keine Gasbohrung in und unter Wasserschutzgebieten
Bergamt läßt Wasserversorger im Genehmigungsverfahren außen vor
Haltern/Gelsenkirchen. Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH hat laut einer Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg die Verlängerung des Gas-Aufsuchungsfelds „Nordrhein-Westfalen Nord“ bis 2020 beantragt. Dieses Feld erstreckt sich über Wasserschutzgebiete von Wasserversorgern im Bereich der Halterner Sande und des Münsterlands.
„Der Schutz der Wasservorkommen in diesem Raum hat oberste Priorität“, so Henning R. Deters, Vorstandsvorsitzender der GELSENWASSER AG. „ Auch die Gassuche ohne Fracking birgt Gefahren für das Grundwasser in sich. Deshalb darf weder in noch unterhalb von Wasserschutzgebieten gebohrt werden und wir erwarten, dass das in der Erlaubnis für das Explorationsfeld von Exxon genauso durch die Bergbehörde geregelt wird.“Zudem ist damit zu rechnen, dass bei der geplanten Aufsuchung mit Bohrungen Lagerstättenwasser anfällt. Das hat unter anderem ein Vorhaben im Raum Hamm gezeigt. „Da es sich dabei um einen gravierenden Eingriff in die Umwelt handelt, erwarten wir, dass die Wasserversorger direkt von der Bergbehörde an allen weiteren Genehmigungen beteiligt werden“, erläutert Deters. “Diesen Punkt auf den Gassuchenden wegzudelegieren, ist unzulässig.“
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