Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen
Gehölze dürfen nur noch bis zum 1. März geschnitten werden

Die Schutzbestimmungen gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen. Foto: Kreis Recklinghausen
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Kreis. Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling ist auf dem Weg zu uns. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es auch im Kreis Recklinghausen vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalten werden.

Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt. Ebenso der Rückschnitt von Gehölzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit durchgeführt werden. Hierunter fallen insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Zudem dürfen Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen, in der Schutzzeit ebenfalls geschnitten oder auch gefällt werden.  Die Schutzbestimmungen gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen. Die Ausnahmen gelten nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Baumschutzsatzungen und Schutzgebietsverordnungen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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