Bisher keine Gefahr für Trinkwassergewinnung im Halterner Raum
Die Arnsberger Regierungspräsidentin Diana Ewert hat am Freitag (08.04.) in einem Gespräch mit der Geschäftsführung der Gelsenwasser AG verdeutlicht, dass die öffentlich geäußerten Befürchtungen bezüglich der Trinkwassergewinnung unbegründet sind.
Ewert stellte klar, dass mit der erteilten Aufsuchungserlaubnis für das Feld HalternGas Nord keine Suchtätigkeiten oder gar Bohrungen gestattet worden sind. Daher besteht auch keinerlei Gefahr für die Wassergewinnung im Halterner Raum.
„Sobald konkrete Anträge für Suchtätigkeiten vorliegen, werden wir selbstverständlich die Öffentlichkeit informieren und eine Beteiligung von Kommunen, Behörden und sonstigen Betroffenen durchführen“, erläutert die Regierungspräsidentin die Vorgehensweise der als Bergbehörde landesweit für derartige Genehmigungsverfahren zuständigen Bezirksregierung Arnsberg. „Für uns hat der Schutz der Trinkwasserversorgung oberste Priorität“, so Diana Ewert.
Mit der hier erteilten „Aufsuchungserlaubnis“ werden keinerlei Eingriffe in Natur und Umwelt erlaubt. Sie räumt dem Erlaubnisinhaber nur eine Rechtsposition zum Schutz vor Konkurrenten ein. In dem Verwaltungsverfahren zur Erteilung der Erlaubnis hatte die Bezirksregierung Arnsberg die Bezirksregierung Münster, den Regionalverband Ruhr sowie den Geologischen Dienst des Landes NRW beteiligt und darüber hinaus die Kreise Borken und Recklinghausen, die Städte Dorsten und Haltern am See sowie die Gemeinde Reken über den Antrag informiert und ihnen damit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben. Das erteilte Suchfeld HalternGas Nord umfasst große Bereiche, die nicht der Wassergewinnung dienen. Eine formelle Beteiligung von privaten Unternehmen wie Gelsenwasser verbietet sich u.a. aus Gründen des Datenschutzes.
Weitere Informationen zu den erteilten Aufsuchungserlaubnissen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de im Bereich Bergbau und Energie veröffentlicht.
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