Fasten hat sich von 150-tägiger Bußübung zur spirituellen Erfahrung gewandelt

Der Fleischverkauf lief in der Fastenzeit deutlich schleppender als während des übrigen Jahres, Wochenmarkt in Münster 1913. | Foto: Repro: LWL
  • Der Fleischverkauf lief in der Fastenzeit deutlich schleppender als während des übrigen Jahres, Wochenmarkt in Münster 1913.
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„Jeder fünfte Deutsche macht beim Fasten mit", das meldete die Zeitschrift "Stern": Nach einer repräsentativen Umfrage wollen 20 Prozent der Deutschen in der Zeit zwischen Aschermittwoch und Ostern auf bestimmte Nahrungs- und Genussmittel, wie etwa auf Fleisch, Süßigkeiten, Alkohol oder Zigaretten verzichten.

"Während das Fasten heute eher als spirituelle Erfahrung die eigene Persönlichkeit bereichern soll, war das Fasten früher als Kirchengebot nicht freiwillig. Es war eine streng vorgeschriebene Bußübung, der jeder Katholik nachkommen musste, wollte er nicht abseits der Gemeinschaft stehen und sein Seelenheil aufs Spiel setzen", erklärt Dr. Peter Höher, Volkskundler beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Heute sind nur noch die 40 Tage vor Ostern als Fastentage bekannt. Noch im 19. Jahrhundert zählte das katholische Kirchenjahr fast 150 solcher Tage: neben den vierzig Tagen von Aschermittwoch bis Karsamstag auch die vierzig Tage vor Weihnachten. "Da die Sonntage bei den Fastenzeiten ausgenommen sind, begann die weihnachtliche Fastenzeit mit dem 11. November, der heute eher als Beginn des Karnevals verstanden wird", so Höher. Zu diesen achtzig Tagen kamen alle Freitage und die so genannten Quatembertage und die Vigiltage. Das sind die Tage, die hohen kirchlichen Feiertagen vorausgehen oder ihnen folgen.

"Diese zahlreichen Fasttage konnte sich natürlich kaum jemand merken. Damit sie nicht vergessen wurden, war es eine wichtige Aufgabe für den Pfarrer, den Gläubigen jeden Sonntag von der Kanzel aus ausdrücklich einzuschärfen, ob und wann in der nächsten Wochen Fastengebote zu beachten sind", sagt Höher. Das könne man noch heute in den so genannten Verkündbüchern nachlesen, die für einige Pfarrgemeinden erhalten geblieben sind, so beispielsweise für die Pfarrei St. Mauritius in Enniger (Kreis Warendorf). Hier seien seit dem frühen 19. Jahrhundert alle kirchlichen Angelegenheiten, die der Pfarrer von der Kanzel "verkündet" habe, sorgfältig notiert. Die Beachtung der Fasttage und -zeiten sei dabei ein immer wiederkehrendes Thema. "So ereiferte sich der Pfarrer im Jahre 1830, weil die Knechte am Fastnachtsdienstag von dem überreich gedeckten Tisch die Fleischportionen, die sie beim besten Willen nicht mehr essen konnten, einfach mitnahmen und dann in der Nacht beim Tanz verzehrten. Einige von ihnen, so empörte sich der Pfarrer, haben ihren Fleischimbiss nach Mitternacht verzehrt, also am Aschermittwoch. Und das sei ja, wie jedermann wisse, ein schlimmer Verstoß gegen das Fastengebot", berichtet der Experte von der Volkskundlichen Kommission für Westfalen.

Es waren aber nicht allein der Zwangscharakter und die ungleich größere Zahl der Fasttage, die das Fasten früherer Zeiten von dem Fasten heute unterscheideten, sondern auch die Art und Weise, wie gefastet werden musste. Es gab zwar seit dem ausgehenden Mittelalter immer wieder Änderungen, doch die Grundregel blieb bestehen: Es durfte kein Fleisch von vierfüßigen Tieren und Vögeln gegessen werden und lange Zeit waren auch Produkte dieser Tiere wie Eier, Milch, Käse, Butter und tierisches Fett verboten. Außerdem gab es Tage, an denen die Zahl der täglichen Mahlzeiten reduziert war ("Botfasten", "Abbruchfasten"). Diese Nahrungsbeschränkungen versuchten einige Gläubige zu kompensieren. Bekannt sind Schlemmereien bei Fischmahlzeiten (Karpfen) und dem Starkbier (Fastenbier). "Das war aber wohl nur bei einer kleinen vermögenden Oberschicht so, in der Regel dürfte es wesentlich karger zugegangen sein", vermutet Höher.

Küchenrechnungen großer Güter oder Hospitäler, in denen auch ältere Leute ähnlich den heutigen Altenheimen versorgt wurden, bestätigen das. Die Knechte, Mägde und Hausangestellten auf Haus Hülshoff bei Münster und Haus Berge bei Gelsenkirchen bekamen in der Fastenzeit nur selten Fisch. In der Stadt, bei den Pfründnern im Magdalenenhospital zu Münster, stand dagegen Salzhering und Stockfisch häufiger auf dem Speiseplan. Typischer Fleischersatz war lange Zeit die Feige, erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts kamen auch Eier und Milchprodukte in der Fastenzeit auf den Tisch, und das machte eine einigermaßen ausgeglichene Ernährung möglich: Eierpfannkuchen wurden in großen Mengen verzehrt und liefen den Feigen als Fleischersatz schnell den Rang ab. Charakteristische Fastenspeisen im Münsterland und darüber hinaus, waren auf dem Land die "Micken", kleine Küchlein aus Roggenmehl. Im städtischen Bereich gab es die "Heißwecken" aus Weizenmehl. Am Karfreitag gab es "Struwen", "Püfferkes" oder "Bollebäumskes", in Pflanzenöl gebackene süße Pfannküchlein, oft mit Rosinen und anderen Gewürzen verfeinert. Sie dienten dazu, das quälende Hungergefühl etwas zu stillen.

In vielen Kirchen hing ab Aschermittwoch das so genannte Fastenvelum, ein großes, besticktes Tuch, zwischen den Gläubigen und dem Altar. Es wurde als das Zeichen der Fastenzeit angesehen und westfälischderb "Smachtlappen" genannt. Im Hochdeutschen hat sich die mildere Bezeichnung "Hungertuch" eingebürgert. Einige dieser alten, bildreich bestickten Stücke haben die Zeiten überdauert. Das in Westfalen bekannteste ist das Hungertuch aus Telgte (Kreis Warendorf), das dort im Museum zu sehen ist.

Das Hungertuch wurde erst am Mittwoch der Karwoche wieder abgenommen. An diesem Tag wurde die Lukaspassion verkündet, und genau an der Stelle, an der es heißt: "Der Vorhang des Tempels riss mittendurch" (Lk 23,45), ließ der Küster den "Smachtlappen" zu Boden fallen. "Für das Kirchenvolk wird es ein erhebender Moment gewesen sein. Der freie Blick auf den Altar signalisierte: Bald hat das Darben ein Ende!", so Höher.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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