Kontrolle der Schwergewichte am Rastplatz „Karthaus"
Autobahnpolizei und Bezirksregierung Münster kontrollieren nachts Großraum- und Schwertransporte
Münster/Dülmen. Schwertransporte sind ein Phänomen. Jeder kennt sie, man sieht sie eher selten und dennoch sind sie zu Hunderten unterwegs. Unter der Woche manövrieren sie Nacht für Nacht tonnenschwere und überdimensional große Gegenstände durch unser Straßennetz. Kein einfaches Unterfangen, dem jedes Mal individuelle behördliche Genehmigungen vorangehen müssen. Mit mehr als 20 Kräften haben die Autobahnpolizei Münster und die Bezirksregierung Münster am vergangenen Mittwoch nun eine gemeinsame Kontrolle mit dem Schwerpunkt „Großraum- und Schwertransporte“ durchgeführt. Im Ergebnis war man sich anschließend einig, dass es sich im Rahmen der Gefahrenprävention durchaus lohnt auf diesem Gebiet ganz genau hinzusehen.
Um 21.30 Uhr begann die Vorbesprechung auf dem Rastplatz „Karthaus“ an der BAB 43 bei Dülmen. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei und mehrere Mitarbeiter aus dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Münster steckten die Vorgehensweise bei den Kontrollen ab. Welche Schwertransporte genau unterwegs sind, stand vorher nicht fest, da die Genehmigungen nur konkret für einen Streckenabschnitt, nicht aber was den exakten Zeitpunkt angeht, erteilt werden. Klar ist, vor 22 Uhr und nach 6 Uhr fährt, bis auf ganz wenige begründete Ausnahmefälle, kein Schwertransport. Pünktlich um 22 Uhr war man dann soweit. Auf dem Rastplatz, der in der Nacht für die eigentliche Nutzung gesperrt war, hatten die Kollegen der Autobahnpolizei eine mobile Waage aufgebaut. So war man in der Lage von jedem Fahrzeug inklusive Fracht das Gesamtgewicht und bei Bedarf auch die jeweilige Achslast festzustellen. Neben Breite, Länge und Höhe geht es schließlich prioritär auch um das Gewicht des Zuges. In der Nähe des Rastplatzes wurden bei der Kontrolle drei Schwertransporte angetroffen und überprüft. In zwei Fällen wurden dabei nur leichte Verstöße gegen die Auflagen festgestellt. So war zum Beispiel bei einem Zug ein Begleitfahrzeug zu wenig dabei. Als dieses dann eingetroffen war, konnte der Transport fortgesetzt werden. Der dritte Transport durfte hingegen seine Fahrt nach der Überprüfung nicht mehr fortsetzen. Mit seiner Fracht, einem Transformator mit einem Eigengewicht von 76 Tonnen, brachte es der Schlepper auf ein Gesamtgewicht von 127 Tonnen. Damit waren mehrere der insgesamt zwölf Achsen erheblich überladen. Neben mehreren Reifenschäden wurden hier auch weitere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Im Ergebnis wurde der Zug wegen gravierender Sicherheitsmängel gestoppt. Das Unternehmen musste eine Sicherheitsleistung von 8.000 Euro hinterlegen und die Genehmigung für den Schwertransport ist zudem neu zu beantragen.
Sicherheitsleistung von 8.000 Euro
Neben der Schwerpunktkontrolle hielten die Beamten der Autobahnpolizei die Augen auch nach weiteren Verstößen auf. So wurde unter anderem ein deutscher Gefahrgut-Lkw stillgelegt, weil dieser erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung aufwies. Bei einem Sattelzug aus Polen wurde eine defekte Bremsanlage festgestellt, wodurch das Fahrzeug als verkehrsunsicher einzustufen war. Auch dieser Lkw durfte seine Weiterfahrt nicht fortsetzen. Ein weiterer Kleintransporter aus Deutschland war mit mehr als 500 Kilogramm überladen. Seine Weiterfahrt wurde hier bis zur Teilumladung untersagt. Abseits der eigentlichen Kontrollstelle auf dem Rastplatz „Karthaus“ traf eine Regelstreife der Autobahnpolizei an der BAB 1 in Höhe des Rasthofes Münsterland auf einen Konvoi aus drei Schwertransporten. Jedes der drei Fahrzeuge transportierte Flügel für eine Windkraftanlage mit einer Länge von jeweils rund 65 Metern. Nachdem das Kontrollteam vor Ort war, wurde festgestellt, dass die Konvoi-Fahrt der drei Transporte nicht genehmigt worden war. Darüber hinaus fehlten mehrere Begleitfahrzeuge und für einen Teil der Strecke lag noch keine Freigabe für solche Transporte vor. Im Ergebnis hätte der gesamte Transport überhaupt nicht starten dürfen, sodass alle drei Fahrzeuge auf dem Rastplatz Münsterland-Ost abgestellt wurden und nicht weiterfahren durften. Die Genehmigung ist nun neu zu beantragen. In allen Fällen wurden zudem gegen die beteiligten Fahrer und Unternehmen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt.
Das gesamte Kontrollteam war sich im Anschluss an die Kontrollen einig, dass solche Aktionen ein guter und wichtiger Beitrag zur Sicherheit auf Straße und Autobahn sind. Unabhängig der knappen personellen Ressourcen auf beiden Seiten sei es wünschenswert, derartige Kontrollaktionen häufiger durchzuführen.
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