"Keine Rechtgrundlage für Feuerwerksverbot"
Gladbeck: Kein Böllerverbot zum Jahreswechsel

- Es darf auch zum Jahreswechsel 2019 / 2020 wieder geböllert werden.
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Auch in Gladbeck wird es zum Jahreswechsel kein „Böllerverbot“ geben. „Die Stadt kann und will das traditionelle Silvester-Feuerwerk nicht verbieten“, erklärt Bürgermeister Ulrich Roland. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!“ Die Stadt wendet sich damit wie andere Städte auch gegen einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in Gladbeck und 97 weiteren Städten ein Verbot der Silvester-Feuerwerke beantragt hatte.
Drei Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen ein solches Verbot: „Es ist Tradition, dass der Jahreswechsel mit einem Feuerwerk gefeiert wird. Dieses Brauchtum sollte man nicht verbieten.“ Seitens der Stadt wird zudem darauf hingewiesen, dass in Deutschland und der EU ein Grenzwert für Feinstaub von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gilt. Dieser wird in Gladbeck eingehalten. Auch sind bei der Feuerwehr aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen es in den Silvesternächten zu Einsätzen wegen Atembeschwerden durch eine erhöhte Feinstaubbelastung gekommen wäre.
Entscheidend ist aber, dass es für ein städtisches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt. Hier wäre die Bundesregierung gefragt. In der Ersten Sprengstoffverordnung, einem Bundesgesetz, wird nämlich ausdrücklich erlaubt, dass am 31. Dezember und 1. Januar „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2“, also Feuerwerkskörper, von über 18-Jährigen abgebrannt werden dürfen. Die Stadt bittet aber dringend darum, dass das Böllerverbot außerhalb des Jahreswechsels eingehalten wird.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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