Angebot ist ausschließlich für Gladbecker Bürger bestimmt
ZBG-Sonderaktion zur Annahme von Grün- und Gartenabfällen
Na, das ist sicher für alle Gladbecker Gartenfreunde eine vorzeitige Osterüberraschung: Für den kommenden Donnerstag, 9. April, hat der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" (ZBG) eine Sonderaktion zur Annahme von Grün- und Gartenabfällen organisiert.
Bekanntlich ist der ZBG-Wertstoffhof an der Wilhelmstraße seit dem 16. März geschlossen, weshalb dort auch keine Grün- und Gartenabfälle angeliefert werden können. Und das ausgerechnet im Frühling, in dem auch viele Gladbecker ihre Gärten für die nächsten Monate wieder in Firm bringen. Die hierbei angefallenen Grünabfälle können nun also am Gründonnerstag von 8 bis 13 Uhr auf dem großen Parkplatz in Wittringen an der Burgstraße (gegenüber dem Stadion und der Sportanlage Wacker Gladbeck) angeliefert werden.
Diese Aktion gilt aber ausdrücklich ausnahmslos für die Anlieferung von Grünabfällen. Sperrmüll, Elektroaltgeräte und andere Abfälle werden nicht entgegengenommen. Zudem sind die bekannten Spielregeln für die Anlieferung von Grünabfall sind auch an diesem Tag zu beachten:
*Gartenabfälle müssen gebündelt (Bündel nicht länger als 1 Meter und im Durchschnitt max. 60 cm), in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. *Der Gartenabfall muss in Abfallsammelfahrzeuge eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden.
*Die Anlieferung pro Haushalt ist auf 1 Kubikmeter beschränkt, bleibt jedoch gebührenfrei.
*Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden.
*Den Anordnungen des ZBG-Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen kann ein Platzverbot erteilt werden.
Aufgrund der aktuellen Lage sind auch an diesem Tag die verschärften Vorschriften zum Kontaktverbot (Abstand halten, keine Gruppenbildung) zu beachten. Das Verlassen des Fahrzeuges ist nur zum Entladen im Bereich des Abfallsammelfahrzeuges erlaubt.
Es handelt sich um eine vorerst einmalige Aktion. Diese kann auch nur durchgeführt werden, da sich an dem ausgewählten Standort die Vorgaben des Kontaktverbotes umsetzen lassen und entsprechende Abstände unter denBürgern sowie den Mitarbeitern des ZBG eingehalten werden können.
Der ZBG bittet alle, welchen diesen Service nutzen, den Mitarbeitern unbedingt Folge zu leisten und bei eventuellen Wartezeiten Geduld aufzubringen.
Diese Aktion hat keine Auswirkungen auf die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes an der Wilhelmstraße, denn dieser bleibt auch weiterhin geschlossen.
Dieser Service ist nur Gladbeckern vorbehalten. Kontrollen an der Einlassstelle behalten sich die ZBG-Verantwortlichen daher vor.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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