In Schwelm
Stadtsportverband und Stadtverwaltung erlauben Sport: Unter folgenden Bedingungen sind Aktivitäten möglich
Laut Coronaschutzverordnung NRW bleiben die Sporthallen und Aulen für den Freizeit- und Amateursport weiterhin geschlossen.
In Abstimmung mit dem Stadtsportverband und der Stadtverwaltung ist der Sportplatz „An der Rennbahn“ für Vereine ab dem 9. März zu folgenden Zeiten und unter folgenden Bedingungen geöffnet:
- Montag, 16 bis 22 Uhr
- Dienstag, 16 bis 22 Uhr
- Mittwoch, 16 bis 22 Uhr
- Donnerstag ,16 bis 22 Uhr
- Freitag, 16 bis 22 Uhr
- Samstag, 10 bis 19 Uhr
- Sonntag, 11 bis 19 Uhr
- Erlaubt sind Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
- Zwischen den Personengruppen muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden
- Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist verboten.
Durch diese Vereinssporttätigkeit „An der Rennbahn“ ändert sich das derzeitige Sportangebot der Stadt an dieser Sportstätte wie folgt.
Montags, mittwochs und freitags findet in der Zeit von 15:30 bis 18 Uhr nur noch das Laufangebot statt, für das weiterhin u.a. Läufer/innen und Walker/innen die Tartanbahn nutzen können.
Die Nutzung der Tartanbahn ist für folgende Personen (-gruppen) möglich:
- Einzelpersonen
- höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen
- Personen nur des eigenen Hausstandes
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Das Laufangebot startet ab dem 10. März; eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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