Im EN-Kreis
Die Bremsen wirken: Kunden der AVU erhalten so schnell wie möglich Informationen
Strompreisbremse, Gaspreisbremse: Diese Begriffe sind im letzten Jahr entstanden, als die Bundesregierung auf rasant steigende Energiekosten reagiert hat und so Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen finanziell entlasten will. Private Energiekunden und Gewerbetreibende mit Verbrauch müssen aktiv nichts tun – die Entlastung kommt.
Aber diese vom Gesetzgeber im Dezember 2022 beschlossenen Energiepreisbremsen stellen die Energieversorger in Deutschland vor eine Mammutaufgabe. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der gesetzeskonformen Umsetzung der Energiepreisbremsen. Die dazu notwendigen IT-Lösungen sind aufwändig“, erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris: Rechtliche Anforderungen müssen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden. Bei der Umsetzung der Entlastung muss die AVU eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten.
Weitere Informationen auf avu.de
So schnell wie möglich erhalten AVU-Kunden mit einem Gas-Vertrag ein Informationsschreiben (per Post oder im Online-Kundenportal) mit dem prognostizierten Jahresverbrauch und der Entlastung durch die Preisbremse. Auf der Webseite www.avu.de/energiepreisbremse gibt es weitere Informationen. Die AVU bekommt zurzeit viele Kundenanfragen und bittet um Verständnis, wenn eine Antwort nicht sofort erfolgt oder die Telefonleitungen überlastet sind. Für schriftliche Anfragen gibt es ein Serviceformular auf avu.de/kontakt und für einen Termin im AVU-Treffpunkt ein Online-Buchungstool.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Basis für den Jahresverbrauch ist die Verbrauchsprognose vom September 2022. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt dieser Referenzpreis beim Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wer mehr als 80 Prozent der prognostizierten Menge verbraucht, zahlt dafür den mit der AVU vereinbarten Preis pro Kilowattstunde. So sorgt die Preisbremse für einen Sparanreiz.
Die Preisbremsen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und zunächst bis Ende dieses Jahres. Eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber wahrscheinlich.
„Die Bremsen wirken, denn die Idee hinter dem Gesetz ist gut. Aber die Stadtwerke-Branche übernimmt hier eine Aufgabe des Staates, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden und vorgegebenen Zeit kaum zu realisieren ist“, so Träris weiter. Viele Stadtwerke und Energieversorger schaffen es nicht, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Auch bei der AVU wird sich die Umsetzung über den 1. März hinaus verzögern.
AVU günstiger als Strompreisbremse
Auch beim Strom gibt es eine Preisbremse mit Sparanreiz, die nach dem gleichen Prinzip wie die Gaspreisbremse funktioniert. Der Preisdeckel liegt bei 40 Cent/kWh – die AVU ist hier aber bis auf wenige Ausnahmen günstiger als der Preisdeckel, und das sowohl in der Grundversorgung mit zurzeit 33,72 Ct/kWh als auch in den Verträgen für Bestandskunden. Die Strompreisbremse greift für AVU-Kunden also nicht.
Energiesparen weiterhin sinnvoll
Generell ist es weiter sinnvoll Strom und Gas zu sparen: „Die stark gestiegenen Preise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Preisbremsen wird die Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Energiesparen lohnt sich also weiterhin, “, erinnert AVU-Vertriebschef Benjamin Kreikebaum an diese Möglichkeit, Kosten einzusparen.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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