LINKE Aufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Brux
Die Kreistagfraktion DIE LINKE Ennepe-Ruhr hat nach ausführlicher rechtlicher Prüfung Beschwerde gegen den Kreishaushalt 2013 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingelegt. Sie fordert, den Beschluss zum Kreishaushalt 2013 für rechtswidrig zu erklären, weil keine ordnungsgemäße Beratung zum Haushalt stattgefunden hat. Bei einem Erfolg der Beschwerde müsste die Haushaltssatzung 2013 erneut vom Kreistag beschlossen werden.
Hintergrund der Beschwerde ist der Umgang mit den acht Anträgen der LINKEN zum Kreishaushalt 2013. Ohne den LINKEN die Möglichkeit zur Antragsbegründung zu geben, hatte Landrat Dr. Brux in der letzten Kreistagssitzung dem Geschäftsordnungsantrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Gilbert Gratzel stattgegeben. Dieser hatte beantragt, keine weitere Beratung über die Anträge zuzulassen, sondern direkt zur Abstimmung zu kommen. Dem LINKEN Fraktionsmitglied Helmut Kanand wurde so mitten in seiner bereits begonnenen Antragsbegründung das Wort entzogen. Daraufhin hatte die LINKE Fraktion aus Protest die Kreistagssitzung verlassen.
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, hat die Vorgänge im Auftrag der LINKEN begutachtet. Er hält den Entzug des Rederechts durch Landrat Dr. Brux für rechtswidrig. Da das Rederecht nach seiner Auffassung zentral für die demokratische Mitwirkung von Fraktionen und Kreistagsmitgliedern sei, widerspreche die Verweigerung der mündlichen Antragsbegründung dem Minderheitenschutz, der sich aus dem Demokratieprinzip ergibt. „Der Geschäftsordnungsantrag der FDP war nach Einschätzung von Prof. Dr. Fisahn unzulässig. Er hätte von Dr. Brux nicht zur Abstimmung gestellt werden dürfen“, erläutert Willi Kloppenburg, Vorsitzender der LINKEN Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr. Die Kommunalaufsicht hat nun zu prüfen, ob sie der Auffassung von Prof. Dr. Fisahn folgt. Dann müsste auch der Beschluss zur Haushaltssatzung 2013 wiederholt werden.
Autor:Ulrich Rothtauscher aus Gevelsberg |
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