Schuld oder Unschuld!?

Der ehemalige Richter Benno Braun (m.) in gewohnter Manier, neben ihm jeweils ein Schüler der Klasse 8E,  die gemeinsam die Schöffen darstellen. Foto: Raphael Wiesweg
  • Der ehemalige Richter Benno Braun (m.) in gewohnter Manier, neben ihm jeweils ein Schüler der Klasse 8E, die gemeinsam die Schöffen darstellen. Foto: Raphael Wiesweg
  • hochgeladen von Raphael Wiesweg

Eva Langer ist Fachlehrerin für Gesellschaftslehre an der evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck. Unter Gesellschaftslehre fallen Erdkunde, Geschichte und auch Politik. Seit den Sommerferien begann Langer sich mit den 29 SchülerInnen der Klasse 8e damit auseinanderzusetzen, was Recht und im Speziellen Jugendrecht bedeutet.

Gerade diese Schüler, die zwischen 13 und 14 Jahre jung sind, kommen langsam in ein Alter, in dem sie für Straftaten belangt werden können. Benno Braun betont, dass aber auch wirklich erst in diesem Alter es Sinn macht, mit Schülern darüber zu sprechen.
Der ehemalige Richter vom Amtsgericht Gelsenkirchen weiß, wovon er spricht. Der heute 71-Jährige Rentner war von 1979 bis 2005 für die Jugendabteilung in Gelsenkirchen zuständig. Nun nutzt er die Zeit, um wie beispielsweise in Schulen seine Erfahrungen weiter zu geben.
So auch am vergangenen Donnerstag. Vorgaben wie eine inszenierte Geschichte brachte Braun selbst mit. Die Schüler durften im Vorfeld schon Fragen notieren, die Braun beantworten sollte. „38 Fragen kamen zusammen, teilweise sehr kuriose, aber berechtigte“, so Braun weiter.
Im Anschluss schlüpfte Braun in seine alte Rolle. Seine komplette Arbeitskleidung hatte er nicht dabei. Aber immerhin eine Robe. Die Kinder durften die Rollen der Schöffen, der Staatsanwaltschaft, des Angeklaten, des Verteidigers und auch die der Presse und Zuschauer einnehmen.
Den Kindern wurde schlagartig bewusst, was es bedeutet, in einem „Gerichtssaal“ zu sitzen. Still war es, der Richter musste kaum ermahnen. Schon gar nicht, als es am Ende hieß:
„Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt und mit zwei Wochen Dauerarrest belegt. Er hat innerhalb von zwei Wochen einen Aufsatz von einem Umfang vier Din A 4-Seiten zu schreiben und bei Gericht abzugeben. Thema des Aufsatzes ist ‚Wie es zu meiner Strafetat kam und wie ich heute darüber denke.‘ Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Autor:

Raphael Wiesweg aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.