Gültigkeit prüfen - Referat Bürgerservice zu Reisedokumenten

Das Referat Bürgerservice der Stadt bittet alle Gelsenkirchener, schon vor Beginn der Ferienzeiten die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis) zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.
Wer zu lange wartet, kann zeitliche Probleme bekommen, denn für die Neuausstellung von Personalausweisen und Reisepässen benötigt die Bundesdruckerei derzeit bis zu vier Wochen.
Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ein Reisepass muss jedoch darüber hinaus nur beantragt werden, wenn dies für die Einreise in ein anderes Land vorgeschrieben ist. Hierüber müssen sich alle Reisewilligen in eigener Verantwortung – zum Beispiel im Internet auf www.auswaertiges-amt.de – informieren. Um einen Antrag in den Bürgercentern stellen zu können, wird grundsätzlich ein aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild sowie das jeweilige bisherige Dokument benötigt.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch das Familienstammbuch oder eine standesamtliche Urkunde vorzulegen, um eventuelle Unstimmigkeiten sofort ausräumen zu können. Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sein. Die jeweilige Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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