Finanzgericht Köln: Gewinn aus dem Verkauf von Karnevalsorden ist steuerpflichtig
Der Gewinn einer gemeinnützigen Karnevalsgesellschaft aus dem Verkauf von Karnevalsorden unterliegt der Körperschaftsteuer. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 18.4.2012 (13 K 1075/08). Der Verkauf von Karnevalsorden sei nach Auffassung des Senats von der unentgeltlichen Abgabe der Orden zu unterscheiden und stelle einen sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Dem Verkauf der Orden fehle die mit der Verleihung verbundene Auszeichnung, so dass Verkauf...