Im Jahr 2014 ändern sich einige staatliche Umlagen, die Einfluss auf den Strompreis für Verbraucher haben. Stromanbieter müssen dann ihre Preise neu kalkulieren und überlegen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Zu einer wesentlichen Preissteigerung wird wohl die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien führen.
Bei dieser Strompreiserhöhung haben Verbraucher die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung aus anderen Gründen:
Sie können (gem. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz) ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen und durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Versorger Geld sparen.
Wer Fragen zum Wechsel des Energieversorgers hat, wendet sich an die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale in Schwerte, am Westwall 4. Eine halbstündige Beratung mit der Dipl.-Ing. Architektin Andrea Blömer kostet nur 5 €, dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die Beratung findet 14-tägig am Mittwoch in der Zeit von 16:00-18:00 Uhr statt.
Eine vorherige Anmeldung unter 02304-94 22 60 oder schwerte@vz-nrw.de ist erforderlich.
Autor:Angelika Weischer aus Schwerte |
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