Ob Lärm aus der Nachbarwohnung die Nachtruhe stört, die Heizung dauernd streikt oder Feuchtigkeit und Schimmel Einzug halten - Wohnungsmängel sorgen nicht nur für Ärger, sondern können schlimmstenfalls sogar Gesundheitsschäden verursachen. Doch in welchen Fällen kann die Miete gemindert werden, weil die mangelhafte Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht zu nutzen ist? Welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter sich querstellt und die Mängel nicht beheben will?
Soll die Mietwohnung modernisiert werden, so ist dies in der Regel aus drei Gründen von Interesse: Modernisierungsmaßnahmen beeinträchtigen unter Umständen und verändern die Wohnung. Anschließend erhöht sich meist die Miete. Damit stellen sich zwei Fragen: Unter welchen Bedingungen muss man Modernisierungen dulden und welche Kostenfolgen haben diese?
Fachkundigen ersten Rat durch den Mietrechtsexperten Herrn Punge gibt es in der Beratungsstelle am Westwall 4.
Die Mietrechtliche Erstberatung im Einzelfall bietet die Verbraucherzentrale NRW in Schwerte zu einem Entgelt von 20,00 € je Viertelstunde an
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Autor:Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte |
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