Mietrechtsberatung

2. April 2015
16:00 Uhr
Verbraucherzentrale NRW, 58239 Schwerte

Ob Lärm aus der Nachbarwohnung die Nachtruhe stört, die Heizung dauernd streikt oder Feuchtigkeit und Schimmel Einzug halten - Woh­nungsmängel sorgen nicht nur für Ärger, sondern können schlimmsten­falls sogar Gesundheitsschäden verursachen. Doch in welchen Fällen kann die Miete gemindert werden, weil die mangelhafte Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht zu nutzen ist? Welche Rechte haben Mie­ter, wenn der Vermieter sich querstellt und die Mängel nicht beheben will?
Soll die Mietwohnung modernisiert werden, so ist dies in der Regel aus drei Gründen von Interesse: Modernisierungsmaßnahmen beeinträchti­gen unter Umständen und verändern die Wohnung. Anschließend er­höht sich meist die Miete. Damit stellen sich zwei Fragen: Unter welchen Bedingungen muss man Modernisierungen dulden und welche Kosten­folgen haben diese?

Fachkundigen ers­ten Rat durch den Mietrechts­experten Herrn Punge gibt es in der Beratungsstelle am Westwall 4.

Die Mietrechtliche Erstberatung im Einzelfall bietet die Verbraucherzentrale NRW in Schwerte zu einem Entgelt von 20,00 € je Viertelstun­de an

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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