Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk vom
12.11.1918 wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung des
Frauenwahlrechts in Deutschland geschaffen und dann in § 2 des am
30.11.1918 verabschiedeten Reichswahlgesetzes umgesetzt:
„ Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen,
die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“
Dieses Jubiläum nimmt das Familienbündnis Dinslaken zum Anlass,
am 10.11.2018, ab 10.00 Uhr, im Betsaal Bruch (Wilhelminenstraße 12,
46537 Dinslaken, Anbau 1. OG) eine kurze Darstellung der historischen
Abläufe in Deutschland und Europa , die zur Einführung des Frauenwahlrechts
geführt haben, zu geben. Referieren wird die Sprecherin
des Familienbündnisses, Ulrike Schuran-Grütjen. Die Veranstaltung
findet in Kooperation mit dem Frauentreff Bruch statt.
Im Anschluss an den Kurzvortrag wird der Film „Die Göttliche Ordnung“
von Petra Volpe gezeigt werden. Der Film spielt in einem beschaulichen
Dorf im schweizerischen Appenzell im Jahre 1971. Er beschreibt auf
amüsante und kluge Weise, wie sich die Frauen des Dorfes unter der
Führung von Nora, einer jungen Hausfrau und Mutter, gegen alle
Widerstände für die Einführung des Frauenwahlrechts einsetzen.
Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos.
Kontakt: ulrike.schuran@t-online.de
Autor:Ulrike Schuran-Grütjen aus Dinslaken |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.