Ich habe mich an der Onlineaktion des Umweltinstitut München e.V. gegen das Polnische Atomenergieprogramm beteiligt und im Rahmen des Strategischen Umweltprüfungsverfahrens (SUP) dazu Stellung genommen.
Polen plant den Einstieg in die Atomtechnik, trotz Tschernobyl und Fukushima! Sogar die hochriskanten Techniken Wiederaufarbeitung und Schnelle Brüter stehen im Programm.
Bis 4. Januar 2012 kann bei den polnischen Behörden eine Stellungnahme abgegeben werden.
Je mehr sich an der Aktion beteiligen umso höher wird der Druck! Bitte unterstütze die Aktion und versende eine vom Umweltinstitut München e.V. gefertigte Stellungnahme an die zuständigen Behörden.
Informationen findest Du hier: www.umweltinstitut.org/atom-luegen
Hier kannst Du aktiv werden:
www.umweltinstitut.org/akw-polen
Pressemitteilung des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nr. 124/11
Berlin, 05.10.2011
Deutsche Öffentlichkeit kann zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms Stellung nehmen
Die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden haben von heute an die Möglichkeit, zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms Stellung zu nehmen. Die Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfungsverfahrens (SUP-Verfahren). Die Beteiligung hatte das Bundesumweltministerium der zuständigen polnischen Behörde mitgeteilt.
Das SUP-Verfahren muss gemäß europa- und völkerrechtlicher Verpflichtungen im Falle möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen durchgeführt werden. Es verfolgt das Ziel, Pläne und Programme im Laufe ihrer Ausarbeitung und vor ihrer Genehmigung unter Einbeziehung angrenzender Staaten einer Umweltprüfung zu unterziehen.
Stellungnahmen und Eingaben, auch in deutscher Sprache, sind unmittelbar an die zuständige Behörde in Polen zu richten. Mit den beteiligten Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) wurde eine dreimonatige Öffentlichkeitsbeteiligung vereinbart, d.h. der Zeitraum endet am 4. Januar 2012.
Einzelheiten zum Verfahren, u. a. die von der polnischen Behörde für das Verfahren übersandten Unterlagen, können über die Internetseite des Bundesumweltministeriums abgerufen werden. Stellungnahmen und Eingaben sind unmittelbar an die zuständige Behörde in Polen (General Directorate for Environmental Protection, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa, Polen) zu richten.
Polen will in die eigenständige Nutzung der Kernenergie einsteigen. Mit dem Entwurf des Kernenergieprogramms stellt das polnische Wirtschaftsministerium den Umfang und die Struktur der Maßnahmen vor, die aus dortiger Sicht für den Einstieg notwendig sind.
Autor:Lutz E. Klee aus Essen-West |
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