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Corona-Tests werden ab morgen kostenpflichtig
08.10.2021, 18:20 Uhr:
Die bisher nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung kostenlosen "Bürgertestungen" werden für viele Personen ab kommenden Montag, 11. Oktober, kostenpflichtig.
Ausnahmen gibt es insbesondere für Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, für Kinder und Jugendliche sowie für Schwangere. Diese Personen können sich weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen.
Für alle anderen Personen werden die Corona-Tests in Testzentren und bei anderen Anbietern kostenpflichtig.
Mehr Informationen zu den Tests, für wen sie weiterhin kostenfrei sind und zu den Teststellen in Essen sind unter essen.de/coronavirus_testen zu finden.
Um die sogenannte 3G-Regelung zu erfüllen, die nach der Coronaschutzverordnung für den Besuch einer Einrichtung oder der Teilnahme eines Angebots vorgeschrieben ist, müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene weiterhin einen Testnachweis erbringen. Das ist beispielsweise für Veranstaltungen in Innenräumen, bei Sport- und Wellnessangeboten, bei körpernahen Dienstleistungen oder in der Innengastronomie notwendig. Der negative Testnachweis darf dafür höchstens 48 Stunden alt sein.
Für den Besuch von Clubs, Diskotheken oder einer privaten Feier mit Tanz ist sogar ein Nachweis über einen negativen PCR-Test notwendig. Dieser kann durch einen maximal sechs Stunden alten Antigen-Schnelltest ersetzt werden. Bei impfunfähigen Personen, also denen, die auch weiterhin einen kostenlosen Test erhalten, darf mit der neuen Regelung ab 11. Oktober der Antigen-Schnelltest bis zu 24 Stunden alt sein.
Mehr zu den aktuellen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung sind unter essen.de/coronavirus_regeln zu finden.
(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)
Autor:Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr |
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