Duschverbot für die Feuerwehr Lichtendorf
Der Duschtrakt der Freiwilligen Feuerwehr Lichtendorf und die Duschräume der Turnhalle der Lichtendorfer Grundschule sind bis auf Weiteres gesperrt.
In der Warmwasseraufbereitungsanlage des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr, Römerstraße 43, wurden bei einer Routinekontrolle des Trinkwassers (gem. § 14 Abs. 3 Trinkwasserverordnung) Legionellen in so hoher Konzentration festgestellt, dass das Gesundheitsamt ein Duschverbot zum Schutz vor Infektionen angeordnet hat.
Da die Turnhalle der Lichtendorfer Grundschule an denselben Warmwasserstrang angeschlossen ist, gilt das Verbot auch hier. Die Probeentnahme erfolgte am 3. April.
Das Gesundheitsamt hat deshalb für diese Bereiche nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) das generelle Duschverbot angeordnet.
Die thermische Desinfektion erfolgt in Kürze. Parallel dazu findet eine Überprüfung der gesamten Warmwasseraufbereitungsanlage statt. Etwa eine Woche nach der thermischen Desinfektion werden erneut Proben entnommen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende April vorliegen.
Das Gesundheitsamt wird zeitnah über die Aufhebung des Duschverbots entscheiden.
Autor:Lokalkompass Dortmund-Süd aus Dortmund-Süd |
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