Umweltamt: „Auf Osterfeuer verzichten. Schadstoffbelastung zu hoch“

Nicht verboten, von der Stadt aber auch nicht gerne gesehen: Osterfeuer. | Foto: Archiv/Klinke
  • Nicht verboten, von der Stadt aber auch nicht gerne gesehen: Osterfeuer.
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Verbieten will die Stadt die Osterfeuer nicht. Aber: „Ich würde es begrüßen, wenn viele Veranstalter darauf verzichten“, sagt Dr. Wilhelm Grote, Leiter des Umweltamtes. Und der denkt dabei vor allem an die schädlichen Stoffe, die bei der Verbrennung entstehen. Gerade mit Blick auf die Durchfahrtsverbote und Umweltzonen, die im öffentlichen Interesse stehen, müsse der Umgang mit Osterfeuern gründlich überdacht werden.

"Neuere Auswertungen des Umweltamtes zu den Feinstaubkonzentrationen an den Osterfeuertagen haben ergeben, dass der gültige Tagesgrenzwert um das drei– bis fünffache überschritten wurde“, sagt Grote.

Anmeldungen bis 9. März

Veranstalter, die sich nicht mit dem Osterfeuer-Verzicht anfreunden können, müssen bis zum 9. März beim Umweltamt die Durchführung einer Veranstaltung schriftlich anzeigen. Veranstaltungsberechtigt sind nach wie vor ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen.

Weitere Infos: http://www.dortmund.de/umweltamt

Was ist Ihre Meinung? Osterfeuer: Wichtiges Brauchtum oder Umweltverpestung? Schreiben Sie einen Kommentar (etwas weiter unten)...

Autor:

Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd

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