Haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Urlaubsgeld?

Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Frage: Haben Bezieher von Hartz IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II) Anspruch auf Urlaubsgeld? Christian Scherney vom Dortmunder Job-Center gibt Antwort: "Leistungen für Fahrten in den Urlaub sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II), dass die Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) regelt, nicht vorgesehen. Wer dennoch mit Erspartem in Urlaub fahren möchte, sollte die Regelungen über die sogenannte Ortsabwesenheit beachten." Informationen rund um das Arbeitslosengeld II finden sich auch auf der Homepage des Jobcenters, www.jobcenterdortmund.de.

Autor:

Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.