Haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Urlaubsgeld?
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Frage: Haben Bezieher von Hartz IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II) Anspruch auf Urlaubsgeld? Christian Scherney vom Dortmunder Job-Center gibt Antwort: "Leistungen für Fahrten in den Urlaub sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II), dass die Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) regelt, nicht vorgesehen. Wer dennoch mit Erspartem in Urlaub fahren möchte, sollte die Regelungen über die sogenannte Ortsabwesenheit beachten." Informationen rund um das Arbeitslosengeld II finden sich auch auf der Homepage des Jobcenters, www.jobcenterdortmund.de.
Autor:Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd |
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