Professionelle Zahnreinigung
Gesunde Zähne lächeln gern: Zähneputzen alleine reicht häufig nicht aus
Mit gesunden Zähnen fällt das Lächeln leicht. Wer darauf Wert legt, sollte auf eine sorgfältige Pflege achten. Dazu gehören neben dem täglichen Zähneputzen regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Erwachsene sollten mindestens einmal im Jahr ihre Zähne checken lassen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr vorgesehen.
Viele Zahnärzte empfehlen ihren Patienten außerdem eine professionelle Zahnreinigung (PZR), die eine sorgfältige Mundhygiene sinnvoll ergänzen kann. „Besonders bei chronischen Zahnfleischentzündungen, der sogenannten Parodontitis, kann die PZR den Zahnfleischschwund aufhalten oder verlangsamen“, sagt AOK-Sprecher Jens Kuschel. Ursache der Parodontitis sind oft Zahnstein oder Zahnbeläge. Wer seine Zähne schützen möchte, sollte außerdem die Zahn-Zwischenräume zum Beispiel mit Interdentalraumbürsten reinigen. Mit der Zahnbürste kommt man in der Regel nicht zwischen die Zähne, aber auch dort befindet sich Plaque.
„Wir zahlen für unsere Versicherten zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung von jeweils bis zu 50 Euro.“ AOK-Sprecher Jens Kuschel
Bei der PZR entfernen der Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxefachkraft neben dem Zahnstein auch noch Zahnbeläge. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung richten sich nach dem Zustand des Gebisses und werden vom Zahnarzt individuell nach Aufwand und der Dauer der Behandlung berechnet.
Gesundheitsbudget über 500 Euro
Üblicherweise ist die PZR keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK NORDWEST hingegen übernimmt die Kosten für ihre Versicherten zweimal pro Kalenderjahr - jeweils bis zu 50 Euro im Rahmen des neuen 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Mit dem neuen Gesundheitsbudget der AOK NORDWEST können AOK-Versicherte exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen und entscheiden selbst über die Verwendung des persönlichen Gesundheitsbudgets. Bezahlt werden innerhalb des Gesundheitsbudgets jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro im Jahr zum Beispiel auch für Osteopathie, zusätzliche Leistungen für Schwangere wie 4-D- oder Farbdoppler-Ultraschalluntersuchungen und Toxoplasmose-Tests, Reiseschutzimpfungen oder nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel.
Weitere Infos zum AOK-Gesundheitsbudget online unter aok.de/nw/ganzeinfach.
Mehr Ratgeberbeiträge auch auf unserer Themenseite: Gesundheit in Dortmund
Autor:Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd |
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