Die Jagd nach Schnäppchen kann beginnen. Tipps zum SSV

Alles muss raus... 50 Prozent und mehr können Schnäppchenjäger sparen. | Foto: wei
  • Alles muss raus... 50 Prozent und mehr können Schnäppchenjäger sparen.
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Auch wenn heute erst der eigentliche Startschuss fällt, Kaufhäuser und Fachgeschäfte locken schon seit Wochen zum großen Run auf reduzierte Waren. Bei Sommersachen, Schuhen, Sportbekleidung und Bademoden sinken die Preise, um Platz für Herbst- und Winterware zu schaffen. „Doch trotz günstiger Angebote mit Preisnachlässen bis zu 50 oder gar 70 Prozent sollten Käufer prüfen, ob sie ein Schnäppchen ergattert haben und die Qualität auch immer stimmt“, rät Helene Schulte-Bories von der Dortmunder Verbraucherzentrale auch bei Preisknüllern zum prüfenden Blick. „Wer beim T-Shirt oder Shorts nach dem Kauf Macken entdeckt, kann auch reduzierte Artikel bei den Händlern beanstanden.“ Zu Reklamation und Umtausch beim Ausverkauf von Saisonware gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps.

•Häufig kein Umtausch bei reduzierten Artikeln: Wurde eine falsche Größe gewählt oder passt die Farbe nicht, können Käufer nicht auf ein Umtauschrecht pochen. Sie sind auf die Kulanz der Händler angewiesen. Wer sich beim Kauf keinen möglichen Umtausch zusichern lässt, hat nichts in der Hand, falls Händler die Rücknahme der Ware bei Nichtgefallen verweigern.

•Reklamation bei mangelhaften Waren möglich: Wenn die ergatterten Schnäppchen jedoch nicht in Ordnung sind, also ein Ärmel zu lang ist oder der Reißverschluss klemmt, haben Käufer klare Rechte. Weisen Neuerwerbungen Fehler auf, können zwei Jahre lang Ansprüche gegenüber den Verkäufern geltend gemacht werden. Schalten Händler hierbei auf stur, müssen diese innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass einwandfreie Ware über die Ladentheke ging. Ausgenommen von dieser Regel sind Fehler- oder B-Waren, wenn beim Kauf auf deren Mängel ausdrücklich hingewiesen wurde.

•Statt Geldrückgabe erst Reparatur oder Ersatzlieferung: Bevor Kunden den Kaufpreis eines fehlerhaften Artikels zurückerhalten oder auf einen Preisnachlass hoffen können, dürfen Händler die mangelhafte Ware in der Regel zweimal reparieren oder einmal für Ersatz sorgen.

•Kassenzettel ist Geld wert: Kunden sollten den Einkaufsbon unbedingt aufbewahren, um bei Reklamationen nachzuweisen, wo und wann sie die Ware gekauft haben.

Mehr Informationen rund um Reklamation und Umtausch gibt’s bei der Verbraucherzentrale, Gnadenort 3-5, Tel. 141073.

Autor:

Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd

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