Der Winter kann kommen. EDG gerüstet: Mehr Salz, mehr Fahrzeuge

Klaus Niesmann (l.) und Rolf Langensiepen stellten am EDG-Betriebshof neue umrüstbare Fahrzeuge vor, die das ganze Jahr über variabel eingesetzt werden können. | Foto: Schmitz
  • Klaus Niesmann (l.) und Rolf Langensiepen stellten am EDG-Betriebshof neue umrüstbare Fahrzeuge vor, die das ganze Jahr über variabel eingesetzt werden können.
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Nach den extremen Wintern der letzten zwei Jahre hat die Entsorgung Dortmund (EDG) aufgerüstet. So wurden die Salzvorräte von bislang 2.600 auf 5.000 Tonnen fast verdoppelt. „Damit haben wir uns von Lieferengpässen weitgehend unabhängig gemacht“, sagt EDG-Geschäftsführer Klaus Niesmann. Zum Streusalz kommen noch 1.000 Tonnen Eifellava, etwa zur Streuung von Fußgängerüberwegen, sowie 60.000 Liter Salzsole, die dem Streusalz beigemischt werden.

Im vorletzten Winter wurden 3.588 Tonnen Salz verbraucht, im letzten Winter 3.300 Tonnen (Durchschnitt der letzten zehn Jahre: 2.200 Tonnen).

Kehrmaschinen als Minipflüge

Für den Fuhrpark wurden vier neue, kleine Kehrmaschinen angeschafft, die mit einem Pflug zum Schneeräumen umgerüstet werden können. Zum Einsatz kommen die Minipflüge, wenn notwendig, in Nebenstraßen.

„Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“

Darüber hinaus wurden zwei alte durch zwei neue mittelgroße Räumfahrzeuge ersetzt, die 15 bis 40 Kilometer Straße am Stück streuen und räumen können.
Geräumt und gestreut wird nach dem Grundsatz „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“. Zum Schutz unter anderem des Straßenbegleitgrüns erfolgt ein sparsamer, umweltfreundlicher Einsatz von Salz oder Salzsole.

200 Mitarbeiter stehen parat

Im Ernstfall können mehr als 200 EDG-Mitarbeiter mobilisiert werden - mit 40 Räum- und Streufahrzeugen sowie 27 Kolonnen-Lkw.

Unterwegs ist die EDG auf Straßen der Winterdienststufe I und II, heißt auf 1.086 Haupt- beziehungsweise Durchgangsstraßen sowie auf 3.600 Überwegen. Zur Stufe III zählen 649 Kilometer Nebenstrecke wie Sackgassen und Stichstraßen, die aus ökologischen Gründen ungestreut bleiben.

Anlieger für Gehwege zuständig

Wichtig sei, so die EDG, die Unterscheidung zwischen Fahrbahn und Gehweg. So kümmere sich die EDG um die Straßen inklusive Überwege, die Winterwartung auf Gehwegen hingegen sei auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Zuständig sind also die Haus- und Grundstückseigentümer. Die Erfüllung der Räum- und Streupflicht ist dabei häufig durch den Mietvertrag auf die Mieter vor Ort übertragen.
Aus ökologischen Gründen ist auf Gehwegen und fußläufigen Stich- und Verbindungswegen nur der Einsatz von abstumpfenden Mitteln erlaubt.

Autor:

Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd

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