Neue Mehrleistungen
AOK NORDWEST zahlt professionelle Zahnreinigung und vieles mehr

Die professionelle Zahnreinigung ist üblicherweise keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK NORDWEST hingegen zahlt zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr von je 50 Euro. | Foto: AOK/hfr
  • Die professionelle Zahnreinigung ist üblicherweise keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK NORDWEST hingegen zahlt zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr von je 50 Euro.
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Gute Nachrichten zum Jahresbeginn für die rund 2,9 Millionen Versicherten der AOK NORDWEST: Ab 1. Januar hält die AOK NORDWEST ihren Zusatzbeitragssatz mit 0,9 Prozent stabil und erweitert gleichzeitig ihr Leistungsangebot. Mit dem neuen individuellen AOK-Gesundheitsbudgets von bis zu 500 Euro können AOK-Versicherte besondere Mehrleistungen in Anspruch nehmen.

Der Gesamtbeitragssatz der AOK beträgt damit unverändert 15,5 Prozent. Dieser setzt sich aus dem bundesweit für alle Krankenkassen gültigen allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent zusammen. „Mit unserem attraktiven Zusatzbeitrag liegen wir weiterhin unter dem Niveau vieler unserer Wettbewerber“, sagte AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

Nach Entscheidung der Bundesregierung muss der kassenindividuelle Zusatzbeitrag seit Januar 2019 wieder zur Hälfte auch von den Arbeitgebern aufgebracht werden. Das führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Mitglieder.

Professionelle Zahnreinigungen

Ackermann kündigte an, dass die AOK NORDWEST auch künftig ihren Versicherten ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis mit vielen Zusatzleistungen, einen kundennahen Service und innovative Versorgungsformen biete. Innerhalb des neuen Gesundheitsbudgets von bis zu 500 Euro zahlt die AOK beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr von je 50 Euro.

Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für Osteopathie, für Sonderleistungen bei Schwangerschaft und Reiseschutzimpfungen sowie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Erstattet werden jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten.

Mehr Ratgeberbeiträge auch auf unserer Themenseite: Gesundheit in Dortmund

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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