Urteil des Bundessozialgerichts
Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden

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"In einem aktuellen Urteil des BSG vom 04.03.2021 wurde ausdrücklich festgestellt, dass Forderungen der Jobcenter/ Bundesagentur aus Erstattungsbescheiden regelmäßig mit einer Frist von vier Jahren verjähren.

Das Bundessozialgericht führt in der Entscheidung dazu aus:

Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt nach Abs 3 unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs 4 Satz 1 SGB X). Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß (§ 50 Abs 4 Satz 2 SGB X). § 52 SGB X bleibt unberührt (§ 50 Abs 4 Satz 3 SGB X)."
BSG Urteil v. 04.03.2021, Az. B 11 AL 5/20 R

Wie Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker versichert:
"In mehreren Fällen konnte der Unterzeichnende bereits unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung alten Forderungen von mehreren Tausend Euro gegenüber den Betroffenen niederschlagen.

Der Inkassoservice versendet dennoch weiterhin Mahnungen mit der Aufforderung zur Zahlung."

Volltext
BSG Urteil v. 04.03.2021, Az. B 11 AL 5/20 R

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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